Soziale Politik

Betriebsräte stärken: Union muss Blockadehaltung aufgeben

Die SPD will die Rechte von Betriebsräten stärken. Es geht vor allem um den Schutz bei Neugründungen. Am Mittwoch hätte das Betriebsrätestärkungsgesetz beschlossen werden sollen. Doch die CDU und CSU blockieren das Vorhaben.
von Vera Rosigkeit · 24. März 2021

Kerstin Tack bedauert, dass das Betriebsrätestärkungsgesetz an diesem Mittwoch nicht im Kabinett beschlossen wurde. Denn für die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, „um die betriebliche Mitbestimmung für die Zukunft zu sichern“.

Arbeitgeber drohen mit Kündigung

Schätzungsweise jede sechste Neugründung von Betriebsräten wird behindert, obwohl das ein Straftatbestand ist. Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, werden eingeschüchtert, Arbeitgeber drohen ihnen mit Kündigung und verhindern die Bestellung eines Wahlvorstands. So lauten die Ergebnisse einer Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung von August 2020. Sie zeigt auch, dass diese Methoden besonders in mittelgroßen, eigentümergeführten Unternehmen verbreitet sind und Arbeitgeber in rund einem Drittel der Fälle mit diesen Methoden erfolgreich sind, denn am Ende finden keine Betriebsrats-Wahlen statt.

Das hat Konsequenzen. Nur noch rund 41 Prozent der Arbeitnehmer*innen in Westdeutschland sowie 36 Prozent in Ostdeutschland werden von Betriebsräten vertreten (Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB-Betriebspanel 2019). Ein weiterer Grund liegt in der immer stärkeren Fragmentierung der Arbeitswelt. Die Digitalisierung verstärkt diesen Trend.

Schutz für Betriebsrats-Neugründungen

„Es hat auch mit Angst vor Sanktionen zu tun, dass die Anzahl an Betriebsräten sinkt“, erklärt Tack im vorwärts-Interview. „Deshalb müssen wir Initiatorinnen und Initiatoren von Betriebsratswahlen dringend noch besser vor Kündigungen schützen und Wahlen vereinfachen“, lautet die Forderung. Der besondere Kündigungsschutz, der zur Zeit nur für die greift, die bereits Mitglied eines Betriebsrats sind, soll erweitert werden auf diejenigen, die einen gründen wollen. Genau so steht es in einem Gesetzentwurf, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, wie im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, im Dezember 2020 vorgelegt hat. Mit dem Gesetz will Heil die Förderung der Betriebsratswahlen sowie die Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) erreichen.

Betriebsräte sorgen mit bindenden Vereinbarungen für sichere Arbeitsplätze und finanzielle Absicherung der Beschäftigten, betont Tack. Ganz aktuell sehe man das zum Beispiel, wenn es um die über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelte Aufstockung des Kurzarbeitergelds geht. Viele Unternehmen und Branchen hätten außerdem Vereinbarungen zu mobilem Arbeiten, freien Tagen und für die Kinderbetreuung getroffen, um die Krise zu bewältigen. Diese Beispiele zeigen laut Tack ganz deutlich, wie wichtig Betriebsräte für ArbeitnehmerInnen sind.

„Ich hoffe, dass die Union ihre Blockadehaltung zum Wohle der Beschäftigten aufgibt“, betont die SPD-Politikerin. So könnte das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschied werden. Tack: „Das sind wir denen schuldig, die sich in Betriebsräten für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen.“

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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