Arbeit: So will Hubertus Heil sachgrundlose Befristung einschränken
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Ursprünglich waren befristete Arbeitsverträge als Ausnahme gedacht. Heute jedoch werden sie zu oft vor allem als verlängerte Probezeit eingesetzt. Für Katja Mast, Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, ist das Missbrauch.
Willkürlich befristete Arbeitsverträge begrenzen
Diesen Missbrauch will Bundearbeitsminister Hubertus Heil nun per Gesetz einschränken. „Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten“, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag. Konkret plant der SPD-Politiker die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wieder zur Ausnahme zu machen und auch sogenannte Befristungsketten, die durch eine Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge entstehen, zu begrenzen. Denn trotz guter konjunktureller Lage waren 37 Prozent der Neueinstellungen im Jahr 2019 nur befristet (IAB-Betriebspanel 2019). Besonders betroffen: junge Menschen.
Menschen müssten „mit Zuversicht in ihre Zukunft blicken können“, heißt es dazu in dem entsprechenden Referent*innenentwurf des Gesetzes. Befristete Arbeitsverträge verlagerten die Unsicherheit über den zukünftigen Arbeitsbedarf von Arbeitgeber*in auf die Arbeitnehmer*innen. Mehr Perspektiven und Planbarkeit sei für Arbeitnehmer*innen auch gerade angesichts der Corona-Pandemie nötig.
Sicherheit statt Planlosigkeit
Nach den Plänen von Hubertus Heil soll die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelte Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes künftig nur noch für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig sein. Arbeitgeber*innen, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmer*innen beschäftigten, dürfen danach künftig maximal 2,5 Prozent ihrer Arbeitnehmer*innen sachgrundlos befristen.
Auch sollen Kettenbefristungen im TzBfG weiter begrenzt werden. Für Befristungen mit Sachgrund, z.B. eine befristete Vertretung für Beschäftigte in Eltern- oder Pflegezeit, bei Krankheit oder Sonderurlaub, gibt es bisher keine gesetzliche Höchstdauer. Um auch hier Kettenbefristungen zu vermeiden, werden befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auf eine Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt. Dabei sind auf die Höchstdauer von fünf Jahren auch Zeiten anzurechnen, in denen Arbeitnehmer*innen demselben Arbeitgeber als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer überlassen war.
Union muss Farbe bekennen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Pläne, sachgrundlose Befristungen einzudämmen. „Es ist gut und richtig, dass Bundesarbeitsminister Heil dieses wichtige arbeitsmarktpolitische Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode anpacken und damit die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umsetzen will“, erklärt der Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Auch für Beschäftigte, die sich oft über Jahre von einer zur nächsten Befristung hangeln und keine Planungssicherheit für sich und ihre Familien haben, muss dringend eine Verbesserung her – die Einschränkung von Kettenbefristungen wäre hierfür ein wichtiger Schritt“, fordert er.
„Wer befristet ist, handelt befristet“, sagt auch Katja Mast. Das sei für niemanden gut. „Wir haben das vor drei Jahren sehr hart verhandelt und auch extra detailliert in den Koalitionsvertrag geschrieben, damit die Union sich nicht wieder aus der Verantwortung stehlen kann. CDU und CSU müssen hier endlich Farbe bekennen, aber das scheint nicht nur aktuell nicht ihre Stärke zu sein.“
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.