Soziale Politik

Ab wann, wie hoch, für wen: Was Sie zur Gasumlage wissen müssen

Um Zusatzkosten beim Einkauf von Erdgas auszugleichen, soll ab 1. Oktober eine Gasumlage erhoben werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
von Kai Doering · 10. August 2022
Ab dem 1. Oktober soll die Gasumlage gelten.
Ab dem 1. Oktober soll die Gasumlage gelten.

- Dieser Artikel wurde zuletzt am 10. August veröffentlicht und am 15. August aktualisiert. -

Warum soll eine Gasumlage eingeführt werden?

Russland hat in den vergangenen Monaten die Gas-Exporte nach Deutschland drastisch reduziert. Deswegen müssen Unternehmen wie Uniper nun zusätzliches Gas zu extrem hohen Preisen am Weltmarkt einkaufen, weil sie ihre Lieferverträge an Stadtwerke und andere Kund*innen einhalten müssen. Aufgrund langfristiger Verträge können sie diese Preise aber zurzeit nicht an ihre Kund*innen weitergeben. Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Vielen, wie dem Unternehmen Uniper, droht daher bereits die Insolvenz. Dies würde die gesamte deutsche Gasversorgung gefährden. Um die Gasimporteure zu entlasten, soll die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgeschlagene Gasumlage ein Weg sein, die höheren Einkaufskosten an die Kund*innen weiterzugeben.

Wer soll die Gasumlage bezahlen?

Grundsätzlich alle Haushalte und Unternehmen, die Gas beziehen – egal aus welchem Land. Die Grundidee der Gasumlage ist eine Verteilung der Zusatzkosten auf möglichst viele Schultern. Würden nur Kund*innen von Unternehmen, die ihr Gas aus Russland beziehen, mehr zahlen müssen, würde Energie für sie deutlich teurer als für andere. Die Bundesregierung befürchtet eine sowohl soziale als auch wirtschaftliche Schieflage. Deshalb sollen alle Gaskund*innen in gleicher Höhe mit der Umlage belastet werden.

Wie hoch wird die Gasumlage sein?

Am 15. August verkündete „Trading Hub Europe“, der Zusammenschluss der Betreibergesellschaften der Ferngasleitungen, eine Gasumlage von zunächst 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Die Kosten sollen ab Oktober umgelegt werden.

Energiemarkt-Expert*innen waren davon ausgegangen, dass der Preis zwischen 1,5 und 5 Cent je Kilowattstunde liegen könnte. Die Höhe der Gasumlage soll regelmäßig überprüft werden. Sie kann alle drei Monate angepasst werden. Liefert Russland wieder wie gewohnt, wird die Gasumlage auf null gesetzt.

Wie soll die Gasumlage erhoben werden?

Die Gesellschaft „Trading Hub Europe“ legt als sogenannter Marktgebietsverantwortlicher die zusätzlichen Beschaffungskosten auf die Energieversorgungsunternehmen um. Diese können sie als einheitliche Umlage monatlich über die Gasrechnung an ihre Kund*innen weitergeben.

Ab wann und wie lange soll die Gasumlage erhoben werden?

Die Gasumlage soll ab 1. Oktober 2022 erhoben werden und endet zum 1. April 2024. Aus Gründen des Verbraucher*innenschutzes dürfte sie aber erst auf der November-Rechnung erstmals auftauchen.

Wer darf die Gasumlage erheben?

Nur Unternehmen, die Erdgas nach Deutschland importieren. Die Gasumlage darf zudem nur auf Lieferverträge erhoben werden, die vor dem 1. Mai 2022 geschlossen wurden.

Welche Kritik gibt es?

Aus Sicht von Verbraucherzentralen sind noch zu viele Fragen ungeklärt, etwa, ob Haushalte und Unternehmen mit Festpreisverträgen und Fernwärmeversorgung die Umlage ebenfalls zahlen müssen. Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop (Grüne), fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Einführung der Gasumlage um mindestens einen Monat zu verschieben.

Kritik gibt es auch daran, dass auf die Gasumlage zusätzlich Mehrwertsteuer erhoben werden soll. Europarechtliche Vorgaben ließen aber wohl keine andere Möglichkeit, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz sagte. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Westphal, spricht sich indes dafür aus, die höheren Beschaffungskosten aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, damit nicht nur Gaskund*innen daran beteiligt werden.

Welche Entlastungen für Gaskund*innen soll es geben?

Das ist noch in der Abstimmung, etwa im Rahmen der Konzertierten Aktion. Fest steht bereits, dass es zum 1. Januar 2023 eine umfassende Reform des Wohngelds geben soll. Ebenfalls zum 1. Januar 2023 soll das sogenannte Bürgergeld eingeführt werden. Bereits im September zahlt die Bundesregierung über die Länder jeder/jedem Erwerbstätigen eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro aus.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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