Ab 1. Juni: Ampel dämpft Kosten für Energie, Heizen und Mobilität
IMAGO/Arnulf Hettrich
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energie- und Rohstoffmärkten deutlich verschärft. Steigende Kosten für Strom, Benzin, Heizen und Mobilität sind für viele Bürger*innen zu einer großen Belastung geworden. Um die Kostensteigerungen abzufedern, hat die Ampelkoalition unter anderem zwei Entlastungspakete mit einem Umfang von mehr als 30 Milliarden Euro beschlossen. Damit sollen vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen unterstützt werden. Ab dem 1. Juni treten wichtige Entlastungen in Kraft.
Der Heizkostenzuschuss
Dazu gehört der Heizkostenzuschuss. Er gilt für Wohngeldempfänger*innen, Auszubildende und Studierende. Empfänger*innen von Sozialleistungen erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Der Heizkostenzuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt. Er beträgt für eine Person 270 Euro, bei zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person je 70 Euro. Studierende und Auszubildende erhalten einmalig 230 Euro. Dieser Zuschuss wird für Viele gerade zur rechten Zeit kommen: Denn vielen Verbraucher*innen droht wegen der Energiekrise schon jetzt eine kräftige Nachzahlung.
Der Tankrabatt
Ab dem 1. Juni kommt auch der so genannte Tankrabatt. Er gilt für drei Monate bis Ende August. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird in dieser Zeit auf das von der EU erlaubte Mindestmaß abgesenkt. Konkret bedeutet dies für die Verbraucher*innen: Drei Monate lang liegt die Energiesteuer um rund 30 Cent niedriger für Benzin und um 14 Cent niedriger bei Diesel. Für Erdgas gibt es eine Entlastung von rund 6 Cent pro Kilo, für Flüssiggas um knapp 13 Cent pro Liter. Kraftstoffe und Energie sollten damit spürbar günstiger werden – wenn die Konzerne die Differenz nicht als Gewinne einstreichen.
Das 9-Euro-Ticket
Das 9-Euro-Ticket startet ebenfalls am 1. Juni. Es gilt im ÖPNV 90 Tage lang für alle Bürger*innen. Im Juni, Juli und August kann man mit dem Ticket beliebig oft mit Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Zügen des Nah- und Regionalverkehrs fahren – und das bundesweit. Man kann also im gesamten ÖPNV Deutschlands damit fahren. Das Ticket gilt nicht in Fernzügen der Deutschen Bahn, also im IC, EC oder ICE. Das 9-Euro-Ticket kann am Schalter oder online bei allen Verkehrsunternehmen gekauft werden. Es gilt für eine Person. Kinder unter sechs Jahren können mitgenommen werden. Wer bereits ein Monats-, Jahres- oder Jobtickets hat, kann diese als 9-Euro-Ticket nutzen. Es gibt dann automatisch eine entsprechende Erstattung vom Anbieter. (Ein umfangreiches FAQ zum Ticket gibt es hier.)
Die EEG-Umlage
Schließlich wird – zum 1. Juli – die EEG-Umlage abgeschafft. Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro. Die Energiepreispauschale aus dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung in Höhe von 300 Euro kommt einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen und Selbstständigen zugute. Die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuer.
Die Rentenerhöhung
Ebenfalls zum 1. Juli werden die Renten kräftig steigen: in Westdeutschland um 5,35 Prozent, in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Damit soll die Generationengerechtigkeit der gesetzlichen Rente gestärkt werden. Weiterhin gilt: Das Rentenniveau von 48 Prozent wird nicht unterschritten. Damit soll auch in Krisenzeiten die Rente verlässlich bleiben. Zugleich kann die Erhöhung als Ausgleich dafür verstanden werden, dass Rentner*innen, die nicht mehr arbeiten, keine Energiepreispauschale erhalten.
Die Energiepreispauschale
Schließlich werden in diesem Jahr alle 44 Millionen Steuerzahler*innen einmalig mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro über die Einkommensteuer entlastet. Die Pauschale gilt auch für kurzzeitige Beschäftigungen und Minijobs. Den Beschäftigten soll der Betrag von 300 Euro brutto ab dem 1. September mit dem Gehalt ausgezahlt werden. Selbstständige bekommen die Pauschale durch eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuerzahlung im September, sofern die Vorauszahlung die Höhe der Pauschale erreicht.
Der Kinderbonus
Familien erhalten – ab dem 1. Juli – einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Damit der Bonus gerade auch Familien mit geringeren Einkommen zugutekommt, wird er nicht auf Transferleistungen angerechnet.
Der Kindersofortzuschlag
Ebenfalls ab dem 1. Juli erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat. Davon profitieren Kinder, deren Familien Anspruch auf Grundsicherung, Sozialhilfe oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz haben. Auch Kinder von Asylbewerber*innen erhalten den Zuschlag.