SPDqueer gegen CDU-Abgeordneten als Verfassungsrichter
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Bis vor kurzem wurde der CDU-Staatssekretär Günter Krings als neuer Richter am Bundesverfassungsgericht gehandelt. Dieser hatte in der Vergangenheit wiederholt die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur rechtlichen Gleichstellung von Homosexuellen kritisiert. Inzwischen ist die Personalie Krings vom Tisch.
Ein „ähnlich homophober“ Kandidat
Stattdessen haben sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, FDP und Grünen auf den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Stephan Harbarth aus Baden-Württemberg geeinigt. Eine Entscheidung, die Petra Nowacki, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft SPDqueer, kritisiert. „Er ist ähnlich homophob“, sagt Nowacki im Gespräch mit dem „vorwärts“.
Harbarth habe sich gegen eine Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans*, inter* und queeren Menschen (LSBTTIQ*) positioniert, heißt es auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft SPDqueer. Außerdem vertrete der CDU-Abgeordnete die Meinung, dass die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verfassungswidrig sei.
Nowacki hofft auf Ablehnung
„Es wirkt befremdlich, dass die Union nach dem LSBTTIQ*-Gegner Günter Krings mit Harbath nun einen nicht minder umstrittenen Kandidaten ins Rennen schicken will“, sagt Petra Nowacki. Diese Haltung falle umso schwerer ins Gewicht, da die am Bundesverfassungsgericht zu besetzende Position den Ersten Senat betrifft. Dieser ist für Grundrechte zuständig.
Die Entscheidung, ob Harbarth tatsächlich Verfassungsrichter wird, könnte bereits in der kommenden Sitzungswoche fallen. Notwendig für die Wahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Petra Nowacki sagt: „Bei uns gibt es die Hoffnung, dass diejenigen, die unseren Themen offen gegenüber stehen, da nicht zustimmen.“
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo