Parteileben

So soll die Abstimmung zum Parteivorsitz ablaufen

Die SPD will ihren Parteivorsitz per Mitgliederbefragung ermitteln. Bewerben können sich dabei erstmals Teams als Doppelspitze oder Einzelbewerber. Wir erklären das Verfahren und die Rahmenbedigungen.
von Benedikt Dittrich · 24. Juni 2019
SPD-Bundesparteitag
SPD-Bundesparteitag

Die ersten Namen kursieren schon länger, aber der offizielle Startschuss ist erst der 1. Juli. Ab dann dürfen sich Kandidaten um den Parteivorsitz der SPD bewerben. Einzelbewerber sind erlaubt, es können sich aber auch Teams bewerben, mindestens eine der beiden Personen muss dann eine Frau sein. Grundvoraussetzung ist die Unterstützung von entweder fünf Unterbezirken, einem Bezirk oder Landesverband. So wurde es vom Parteivorstand am 24. Juni beschlossen

Schritt 1: Bewerbung

Die erste Phase dauert zwei Monate - vom 1. Juli bis zum 1. September können sich Bewerber melden und, die notwendige Unterstützung vorausgesetzt, für die Mitgliederbefragung aufstellen lassen. Es muss, damit es überhaupt weitergehen kann, übrigens mindestens zwei Vorschläge geben, egal ob Team oder Einzelkämpfer.

Schritt 2: Vorstellung

Im Anschluss an die Bewerbungsphase sollen mehrere Regionalkonferenzen stattfinden, auf denen sich die Kandidaten den Mitgliedern vorstellen können. Organisiert werden die Konferenzen von den Landesverbänden, wie viele es werden, ist noch unklar. Fest steht aber schon jetzt, dass die Kandidaten sich gleichberechtigt vorstellen dürfen, gespendet werden kann nur für das gesamte Verfahren, nicht für Einzelkandidaten.

Schritt 3: Mitgliederbefragung

Im Anschluss an die Konferenzen – voraussichtlich ab Mitte Oktober – sollen dann die Mitglieder befragt werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Als erste Möglichkeit können die SPD-Genossen online abstimmen, darüber sollen alle Mitglieder vorab per E-Mail informiert werden. Diejenigen, die an der Online-Befragung nicht teilnehmen können oder wollen, sollen im Anschluss per Briefwahl ihren Favoriten bestimmen können. Erhält keiner der Kandidaten oder Teams eine Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen, soll es einen zweiten Wahlgang zwischen dem ersten und dem zweiten Platz geben. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die bis zum 14. September in die Partei eingetreten sind. Die Befragung ist außerdem erst dann gültig, wenn mindestens 20 Prozent der derzeit rund 440.000 Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben.

Schritt 4: Parteitag

Vom 6. bis 8. Dezember treffen sich die Delegierten dann zum Bundesparteitag. Dort wird der Sieger der Mitgliederbefragung, Team oder Einzelbewerber, den Genossen als neuer Parteiführung zur Abstimmung vorgeschlagen. Es handelt sich rein rechtlich dann um einen Vorschlag des Parteivorstands, da eine Urwahl der Vorsitzenden rechtlich nicht möglich ist. Ähnlich wie bei der Abstimmung über die Große Koalition soll die Befragung für die Delegierten allerdings bindend sein.

 

Der Beschluss des Parteivorstands vom 24.06. im Wortlaut.

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