Parteiordnungsverfahren beginnt: Was Gerhard Schröder vorgeworfen wird
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Die Abstimmung im Vorstand des SPD-Ortsvereins Essen-Frohnhausen/Altendorf fiel einstimmig aus. Anfang März sprach sich das Gremium dafür aus, ein Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder zu beantragen. Das Ziel: Der Ausschluss des Ex-Kanzlers aus der SPD. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht und alle Argumente abgewogen“, sagt Ali Kaan Sevinc, der Ortsvereinsvorsitzende. Letztlich sei die Meinung der Essener Genoss*innen aber einhellig gewesen. „Wir wollen Haltung zeigen.“
„Gerhard Schröder hat der SPD massiv geschadet.“
Am Donnerstag wird Ali Kaan Sevinc nach Hannover reisen. Dann steht die erste mündliche Verhandlung im Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder an. Eigentlich sollte sie schon Mitte Juni stattfinden. Wegen Corona musste sie zweimal verschoben werden. Insgesamt 17 Gliederungen der SPD aus dem gesamten Bundesgebiet haben Anträge auf ein Parteiordnungsverfahren gestellt. Deshalb wird nun die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover aktiv, da Schröder Mitglied im Ortsverein Oststadt-Zoo ist. Zwei Verhandlungstage sind angesetzt. Dann soll eine Entscheidung fallen.
„Gerhard Schröder hat der SPD massiv geschadet“, ist Ali Kaan Sevinc überzeugt. „Die Verteidigung und Unterstützung der Kriegsverbrechers Putin ist mit der der Mitgliedschaft in der SPD nicht vereinbar.“ Durch seine öffentlichen Äußerungen und das lange Festhalten an seinen Posten bei russischen Staatskonzernen habe Schröder der Partei großen Schaden zugefügt. „Im Landtagswahlkampf sind wir am Stand ständig darauf angesprochen worden“, erinnert sich Sevinc.
Anwalt sieht keine Grundlage für Parteiausschluss
Dass Schröder der Verhandlung fernbleiben will, bedauert der Ortsvereinsvorsitzende. „Ich hätte ihm unsere Kritik gern persönlich mitgeteilt.“ Auf die Anhörung im Kurt-Schumacher-Haus in Hannover ist Ali Kaan Sevinc dennoch gespannt. „So ein Verfahren ist für mich das erste Mal. Als wie den Antrag verfasst haben, wussten wir gar nicht, wie so etwas geht.“ Am Ende erfüllte er aber alle formalen Kriterien und wurde zugelassen.
Gerhard Schröder selbst hält sich zu dem Parteiordnungsverfahren bisher bedeckt. Sein Anwalt Michael Nagel erklärte jedoch Anfang Juli in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass er keine Grundlage für einen Parteiausschluss des Ex-Kanzlers sehe. Dafür gebe es „keine tatsächliche und rechtliche Grundlage“. Ali Kaan Sevinc sieht das anders, ist aber überzeugt, dass Schröder eine Rüge ebenso wenig hinnehmen werde wie einen Parteiausschluss. „Das Verfahren wird sich über alle Instanzen ziehen“, ist er überzeugt. Nach dem Unterbezirk wären das der Bezirk Hannover und schließlich die Schiedskommission der Bundes-SPD.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.