Parteienfinanzen: Was das Gerichtsurteil für die SPD bedeutet
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Erhöhung der staatlichen Zuschüsse an Parteien im Jahr 2018 war zwar sachlich richtig, aber nicht ausreichend begründet. Deshalb muss das Gesetz handwerklich nachgebessert werden. So lange gibt es weniger Geld für alle Parteien. Das stellt die zukünftige Finanzierung unserer Parteiarbeit vor Herausforderungen. Parteien erfüllen eine besondere Rolle in unserer Demokratie. Das hat das oberste Gericht in seinem Urteil am 24. Januar auch hervorgehoben. Die Digitalisierung fordere die Parteien in besonderer Weise und rechtfertige ein Mehr an staatlichen Zuschüssen. Auch zeitgemäße Mitmach-Angebote seien notwendig.
Die Parteien müssen mehr investieren
Das waren auch die Argumente der großen Koalition bei der Änderung des Gesetzes 2018. Populisten wie Trump und die Desinformationskampagne bei der Brexit-Abstimmung in Großbritannien führten vor Augen: Aufgrund des fundamental veränderten Kommunikationsverhaltens und der Erfordernisse an Datensicherheit und digitalen Beteiligungsformen müssen Parteien mehr investieren. Deshalb werden wir jetzt mit den demokratischen Parteien das Gesetz überarbeiten.
Was bedeutet das Urteil für die Parteiarbeit? Stellen wir uns die Finanzierung der SPD bildhaft als ein Gebäude vor, dann bilden das Fundament die Beiträge unserer Mitglieder und die der Mandatsträger*innen. Die Wände werden durch Spenden getragen. Das Dach sind die staatlichen Zuschüsse. Parteien dürfen nicht vom Staat abhängig sein und müssen mindestens die Hälfte ihrer Einnahmen selbst erwirtschaften. Das tun wir. Darauf sind wir stolz. Wir profitieren aber nicht wie andere Parteien von Großspendern, sondern vor allem von den Beiträgen und Spenden unserer Mitglieder. Die staatliche Mittel dienen also dazu, das Dach wetterfest zu halten. Marmorböden verlegen wir ganz sicher nicht.
Eine Kraftanstrengung für die SPD
Nach der Klage gegen das Gesetz haben wir vorsorglich Rücklagen gebildet und immer so geplant, als hätte es die Erhöhung der Obergrenze nicht gegeben. Das hatte zur Folge, dass bisher das Dach nur geflickt werden konnte.
Wir haben an vielen Stellen den Rotstift angesetzt, wie z.B. beim Bundestagswahlkampf. Auch an Personalkosten wurde gespart. Nun strengen wir uns weiter an, – nicht nur aus Kostengründen – auf allen Ebenen der Partei effizienter zu investieren. Denn auch bei den Landesverbänden der SPD schlagen die Mindereinnahmen zu Buche. Und nicht zuletzt leiden unter den derzeitigen Preissteigerungen alle Gliederungen! Unser grundgesetzlicher Auftrag als Partei ist es, zur demokratischen „Willensbildung des Volkes“ beizutragen. Wir müssen dies als SPD leisten können, vor Ort genauso wie digital. Dafür bedarf es in den nächsten Monaten einer großen gemeinsamen Kraftanstrengung.
ist seit 2014 Schatzmeister der SPD und seit 2022 Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit.