Parteileben

Nächste Runde im Parteiordnungsverfahren gegen Schröder am 2. Dezember

Das Parteiordnungsverfahren gegen Alt-Kanzler Gerhard Schröder geht weiter. Sieben SPD-Gliederungen haben Berufung gegen die Entscheidung der Schiedskommission des Unterbezirks Region Hannover eingelegt. Am 2. Dezember wird verhandelt.
von Kai Doering · 14. November 2022
Darf er bleiben oder muss er gehen? Das Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder geht in die nächste Runde.
Darf er bleiben oder muss er gehen? Das Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder geht in die nächste Runde.

Das Urteil war eindeutig. Ein Verstoß Gerhard Schröders gegen die Parteiordnung der SPD sei nicht festzustellen bzw. nicht nachzuweisen. Das entschied die Schiedskommission der SPD Region Hannover im August. Es hatte über 17 Anträge von SPD-Gliederungen aus dem gesamten Bundesgebiet zu entscheiden. Sie forderten einen Parteiausschluss des Altkanzlers wegen dessen Äußerungen zu Russlands Krieg in der Ukraine und seiner Beziehung zu Präsident Wladimir Putin.

Sieben SPD-Gliederungen legten Berufung ein

Sieben der damaligen Antragsteller legten Berufung gegen die Entscheidung auf Unterbezirksebene ein. Dieser wurde nun stattgegeben. Am 2. Dezember kommt es deshalb zu einer mündlichen Verhandlung vor der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover. Sie ist die nächsthöhere Instanz der Parteigerichtsbarkeit.

Die sieben Gliederungen sind die Abteilung 15 Kollwitzplatz (Berlin), der Ortsverein Leipzig-Ost / Nordost (Sachsen), der Kreisverband Mettmann (Nordrhein-Westfalen), der Ortsverein Essen-Frohnhausen / Altendorf (Nordrhein-Westfalen), der Ortsverein Bochum-Schmechtingtal (Nordrhein-Westfalen), der Ortsverein Leutenbach (Baden-Württemberg) sowie der Ortsverein Heißen-Heimaterde (Nordrhein-Westfalen).

Teilnahme Schröders ist fraglich

Sie sind berechtigt, Vertreter*innen zur mündlichen Verhandlung nach Hannover zu entsenden. Ob Gerhard Schröder oder ein* Vertreter*in diesmal an dem Termin teilnehmen wird, ist unklar. Bei der Verhandlung im August nahmen weder er noch sein Anwalt teil. Sollte auch gegen die Entscheidung der Bezirksschiedskommission Berufung eingelegt werden, müsste als letzte Instanz die Bundesschiedskommission der SPD entscheiden.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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