Parteileben

Mitgliederbefragung zum SPD-Vorsitz: Das sind die Regeln

Seit Montag läuft die Bewerbungsfrist der Kandidaturen für den SPD-Parteivorsitz. Nun stehen auch die Regeln fest, nach denen sich Bewerber vorstellen und gewählt werden können. Wer am 16. September Mitglied ist, kann mit abstimmen.
von Kai Doering · 2. Juli 2019
Die SPD-Mitglieder sind gefragt: Seit Montag läuft die Bewerbungsfrist für den Parteivorsitz.
Die SPD-Mitglieder sind gefragt: Seit Montag läuft die Bewerbungsfrist für den Parteivorsitz.

Die Zeit läuft. Seit Montag können sich SPD-Mitglieder um den Parteivorsitz bewerben. Am Dienstag hat der Parteivorstand die Regeln beschlossen, nach denen Bewerbungs- und Vorstellungsverfahren sowie die Mitgliederbefragung ablaufen sollen. Wie bereits bekannt, sind Kandidaturen bis zum 1. September möglich. Bis 18 Uhr müssen sie beim Wahlvorstand eingegangen sein. Dieser besteht aus der ehemaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann, dem früheren Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse sowie SPD-Schatzmeister Dietmar Nietan.

Parteivorstand wirbt für die Doppelspitze

Wer für den SPD-Vorsitz kandidieren möchte, braucht die Unterstützung von mindestens fünf Unterbezirken oder von einem Landesverband bzw. Bezirk. Jeder Unterbezirk, Bezirk oder Landesverband kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Einzelkandidaten können ebenso antreten wie Zweierteams. Der Parteivorstand wirbt allerdings für die Einführung einer Doppelspitze bestehend aus einer Frau und einem Mann.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Teams und Einzelkandidaten die Möglichkeit, sich und ihr Programm der Parteibasis bei regionalen Veranstaltungen vorzustellen. Verantwortlich sind Landesverbände und Bezirke. Die Veranstaltungen sollen zumindest partei- und medienöffentlich sein. Ob auch Nicht-Mitglieder teilnehmen dürfen, entscheiden Landesverbände bzw. Bezirke.

Absolute Mehrheit notwendig

Um allen Kandidaten die Reise zu den Veranstaltungen zu ermöglichen, erhalten sie die Kosten ersetzt. Zusätzlich können sie Werbekosten bis 2500 Euro erstattet bekommen. Im Gegenzug dürfen sie keinerlei persönliche Spenden annehmen, sondern müssen diese an den Parteivorstand weiterleiten, damit sie allen Bewerbern zu gleichen Teilen zu Gute kommen.

Zwischen dem 14. und dem 25. Oktober sind dann die Mitglieder gefragt. Online oder per Brief können sie ihre Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten bzw. ein Team abgeben. Stimmberechtigt sind alle SPD-Mitglieder, die bis zum 16. September um 18 Uhr aufgenommen wurden. Wer online abstimmen möchte, muss sich bis zum 19. September registrieren. Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt und anonym übertragen.

Das Votum ist gültig, wenn sich mindestens 20 Prozent der Pateimitglieder an der Befragung beteiligen. Erhält in der Abstimmung kein Kandidat bzw. kein Team die absolute Mehrheit, findet eine zweite Abstimmung zwischen dem Erst- und dem Zweitplatzierten statt. Der Sieger der Mitgliederbefragung wird automatisch vom Parteivorstand für den Parteivorsitz vorgeschlagen. Die endgültige Wahl findet dann auf dem Bundesparteitag Anfang Dezember in Berlin statt.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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