"Kohlekraftwerke haben nur eine Zukunft, wenn sie weniger schädlich für das Klima werden", sagte Budnesumweltminister Sigmar Gabriel am Mittwoch.Es müsse nun untersucht werden, ob die Technik im industriellen Maßstab funktioniert. "Dabei erteilen wir CCS mit diesem Gesetz keinen Blankoscheck. Im Gegenteil: Der Entwurf sieht hohe Umweltstandards vor, auf die es keinen Rabatt gibt. Das Wichtigste ist dabei: Die Speicher müssen auf Dauer sicher sein."
Der Kabinettsbeschluß setzt eine EU-Richtlinie zur CCS-Technik in nationales Recht um. Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium hatten bis zuletzt um die Frage gerungen, wie lange die Betreiber für die Sicherheit der unterirdischen Speicher haften sollen. Vor allem die SPD-Fraktion im Bundestag hatte sich für möglichst lange Haftungszeiten ausgesprochen. Der nun vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Haftung 30 Jahre nach der Stilllegung auf den Bund übergeht.
Eine Marktreife der Technik wird nicht vor 2020 erwartet. Nach dem Willen des Umweltministeriums soll im Jahr 2015 eine Überprüfung der laufenden Projekte geben.
Vor allem Stromversorger wie Vattenfall hatten auf einen raschen Beschluss gedrängt, um Planungssicherheit für ihre Millairdenprojekte zu haben. So plant Vattenfall ein erstes Kraftwerk mit der CCS-Technik im brandenburgischen Jänschwalde. Bereits seit letztem Jahr betreibt der schwedische Konzern eine CCS-Pilotanlage im brandeburgsichen Spremberg.
Greenpeace: "Geologische Zeitbomben"
Umweltschützer stehen der CCS-Technik skeptisch gegenüber. Greenpeace hält die unteririschen CO2-Lagerstätten für "geologische Zeitbomben". Auch werde suggerriert,dass die Stromerzeugung mit Kohle klimaneutral sei. Greebpeace-Klimaexperte Tobais Münmeyer sieht zudem die gefahr, dass durch CCS, die Entwicklung von alternativen Energien gebremst werde. Er kritisierierte zudem, dass die geplanten Haftungszeiten für die Betreiber viel zu kurz seien. Es gehe nicht um eine sichere Speicherung für Jahrzehnte sondern von mehreren Jahrhunderten.
Die Umweltschutzorganisation behauptet zudem, dass wesentliche Teile des Gesetzes von den Stromkonzernen RWE und Vattenfall eingebracht wurden. Auf Druck der Konzerne sei der Begriff "Ablagerung" durch "Speicherung" ersetzt worden. Dadurch kann das eingelagerte CO2 als Wirtschaftsgut bezeichnet werden und fällt nicht unter das strengere Abfallrecht.
Pragmatischer hatte sich zuletzt der WWF geäußert. Angesichts steigender CO2-Emissionen führe an der Markteinführung kein Weg vorbei, sagte WWF-Expertin Regine Günther.
Redakteur bei vorwaerts.de bis September 2009, jetzt Redakteur bei Neue Energie, dem Magazin des Bundesverbands für Windenergie