60 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes und 20 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.
Denn Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit einem Anspruch auf Entfaltung, Schutz und Förderung, so die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Kerstin Griese. Auf der
Veranstaltung "Mehr Rechte für Kinder" des
Forums Kinder und Familie der SPD-Bundestagsfraktion betonte Griese, dass die Grundgesetzänderung die Lebenssituation von Kindern verbessern helfe.
Ob im Kampf gegen Kinderarmut, für mehr Ganztagsschulen oder eine bessere frühkindliche Erziehung, die SPD will Kinder und Familien stark machen und erhält Rückendeckung von Experten und
Verbänden. Aus Sicht des
Deutschen Kinderhilfswerkes und
UNICEF ist die Forderung längst überfällig, so Anne Lütkes. "Kinder seien Träger von Grundrechten und nicht nur Objekte elterliche Sorge", erklärte die Juristin.
Die Eltern seien in der Pflicht. Das habe Auswirkungen auf das Steuerrecht ebenso wie auf stadtplanerische Bauvorhaben. "doch die CDU blockiert das Gesetzesvorhaben", kritisierte Lütkes.
Professor Kai Bussmann von der
Universität Halle machte deutlich, dass Länder wie Schweden, das bereits 1979 ein Verbot von Körperstrafen in der familialen
Erziehung einführte, einen starken Rückgang von Gewalt in der Erziehung sowie eine zunehmende Ablehnung von Körperstrafen bei Eltern und Kindern bzw. Jugendlichen zu verzeichnen habe. Im
Ländervergleich mit Österreich, Deutschland, Frankreich und Spanien erreicht Schweden die mit Abstand geringsten Werte bezüglich der Gewaltanwendung in der Erziehung. "Die Schweden sind
angekommen", sagte Bussmann und betonte, dass es keine bessere Prävention gegen Gewaltkriminalität in der Gesellschaft gebe als das Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Bisher sind Kinder nur im Rahmen der Elternrechte im Art. 6 des GG erwähnt. Die SPD-Fraktion möchte diesen Artikel ergänzen: "Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner
Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes
und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen."
Mehr Informationen zur veranstaltung unter:
http://kerstin-griese.de/
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.