Karfreitag: Warum die Jusos trotz Tanzverbot eine Party planen
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Der Karfreitag gilt in der christlichen Religion der Tag, an dem Jesus gekreuzigt wurde. Deshalb gilt der Tag als „stiller“ Feiertag. Tanzen und laute Musik sind deshalb gesetzlich verboten. Jedoch gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, die strengsten gibt es in Hessen. Dort sind ab Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr, sowie am Ostersonntag und Ostermontag von jeweils 4 bis 12 Uhr Tanzveranstaltungen untersagt. Clubs dürfen in dieser Zeit zwar öffnen, jedoch ist laute Musik untersagt.
Strengste Regelungen in Hessen
Das wollen die hessischen Jusos nicht einfach so hinnehmen und haben daher für Freitagabend gemeinsam mit der Grünen Jugend und den Jungen Liberalen ab 20 Uhr eine Party im DGB-Jugendclub in Frankfurt geplant. Bereits 120 Personen haben sich dafür bislang angemeldet, sagt der stellvertretende Juso-Landesvorsitzende Lukas Wagner im Gespräch mit dem „vorwärts“. Er erläutert auch, warum die drei politischen Jugendorganisationen das Tanzverbot nicht einfach hinnehmen wollen und trotz entsprechender Gesetzeslage zu einer Party einladen.
Alle drei Jugendorganisationen seien bezüglich des Tanzverbotes der Meinung, „dass es überflüssig und auch nicht mehr zeitgemäß für unsere heutige moderne Gesellschaft ist“, sagt Schneider. Er ist der Meinung: „Ich halte es für unpassend, dass man weiterhin daran festhält, aus religiösen Gründen den Menschen ihre Freizeitgestaltung vorzuschreiben.“ Deshalb solle die Party am Freitagabend in Frankfurt auch als ein gemeinsames politisches Statement verstanden werden.
Gemeinsames politisches Statement von Jusos, Grüner Jugend und Julis
Insofern dürften sich die Jugendorganisationen von SPD, Grünen und FDP wohl auch auf das Recht auf Versammlungsfreiheit berufen. Denn das Bundesverfassungsgericht entschied in einem Urteil im Jahr 2016, dass Ausnahmeregelungen im Feiertagsgesetz rechtlich möglich seien, wenn dem Schutz der „stillen Tage“ andere schützenswerte Grundrechte gegenüber stünden. Ein Beispiel dafür wäre die Versammlungsfreiheit.
Den Jusos scheint aber ohnehin im Vorfeld der Party nicht bange zu sein. „Wir wissen, dass die Polizei vorbeischauen und es auch Bußgelder geben könnte, aber wir haben gesagt, dass wir dieses Risiko bewusst eingehen wollen, um ein klares Zeichen gegen das Gesetz zu setzen“, sagt Schneider im Gespräch mit dem „vorwärts“. Schon in der Vergangenheit habe es ähnliche Aktionen der Jusos gegeben wie die Verabredung zum gemeinsamen Kiffen, um ein Zeichen für die Cannabis-Legalisierung zu setzen.
Juso-Vize: „Wenn man tanzen möchte, muss man tanzen“
Da ihre Aktion ohnehin auch als eine Art Demonstration betrachtet werden könnte, glaubt Schneider nicht an harte Konsequenzen: „Wir sind optimistisch, dass wir kein höheres Bußgeld zahlen müssen. Wir sind immer noch politische Organisationen, wir haben eine Pressemitteilung damit verbunden und wir wollen damit zeigen, dass man Versammlungen nicht einfach unterbinden kann. Und wenn man tanzen möchte, muss man tanzen.“
Zudem stelle sich für ihn die Frage, ab wann die Grenze der Legalität eigentlich überschritten sei: „Ab wann? Wenn Musik läuft. Musik darf ja laufen. Wird das dann schon als Tanzen angesehen, wenn ich einfach meinen Körper dazu bewege? Das ist eine Grauzone, bei der es schwierig ist, das wirklich rechtlich jemandem vorzuwerfen.“
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo