Gerhard Schröder: Wie es im Parteiordnungsverfahren weitergehen könnte
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Gerhard Schröder darf Mitglied der SPD bleiben. Das hat die Schiedskommission des Unterbezirks Region Hannover am Montag entschieden. Einen Verstoß gegen die Parteiordnung könne sie „nicht feststellen bzw. nicht nachweisen“. Was Grundlage für einen Parteiausschluss sein kann und welche Möglichkeiten die Antragsteller*innen nun haben, beantworten wir hier.
Was ist ein Parteiordnungsverfahren?
Verstößt ein SPD-Mitglied gegen die Grundsätze der Partei, kann ein Parteiordnungsverfahren gegen dieses Mitglied eröffnet werden. Dazu zählt etwa, „wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig macht“ wie es etwas hölzern in Paragraf 35 des SPD-Organisationsstatuts heißt. Gegen die Ordnung der Partei verstößt ein Mitglied etwa, wenn es „beharrlich Beschlüssen des Parteitages oder der Parteiorganisation zuwider handelt“, wie es weiter heißt.
Wer kann ein Parteiordnungsverfahren beantragen?
Jede Gliederung der SPD kann ein Parteiordnungsverfahren gegen ein Mitglied anstrengen – ein Ortsverein genauso wie der Parteivorstand der Bundes-SPD.
Welche Instanzen gibt es?
Das Parteiordnungsverfahren ist mehrstufig. Wird es beantragt, entscheidet zunächst die Schiedskommission des Unterbezirks, in dem das betreffende Mitglied organisiert ist. Ist hier eine Entscheidung gefallen, können Antragsteller*innen wie Mitglied Widerspruch einlegen. In dem Fall muss die Schiedskommission auf Bezirks- beziehungsweise Landesebene entscheiden. Letzte Instanz ist die Bundesschiedskommission.
Wer sitzt in der Schiedskommission?
In den Schiedskommissionen sitzen Mitglieder der jeweiligen Ebenen. Die oder der Vorsitzende, zwei Stellvertreter*innen sowie vier weitere Mitglieder werden auf den Unterbezirks-, Bezirks- beziehungsweise Landesparteitagen und dem Bundesparteitag für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie dürfen weder einem Vorstand innerhalb der SPD angehören noch hauptamtlich für die Partei arbeiten.
Welche Strafen kann eine Schiedskommission aussprechen?
Eine Schiedskommission hat unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten gegen ein Mitglied. Sie kann eine Rüge aussprechen, die für das Mitglied keine unmittelbaren Konsequenzen hat. Zudem kann sie dem Mitglied für maximal drei Jahre das Recht aberkennen, Funktionen innerhalb der SPD zu bekleiden. Eine dritte Möglichkeit ist die Aberkennung einzelner oder aller Mitgliedsrechte für höchstens drei Jahre. Die härteste Strafe ist der Ausschluss aus der SPD.
Wann kann ein Mitglied aus der SPD ausgeschlossen werden?
Die Hürden für einen Parteiausschluss sind hoch. Er kann nur angeordnet werden, wenn ein Mitglied „vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist“. Ein Beispiel könnte sein, wenn ein SPD-Mitglied öffentlich dazu aufgerufen hat, eine andere Partei zu wählen. Parteischädigendes Verhalten nachzuweisen, hat sich in der Vergangenheit jedoch bereits als schwierig erwiesen. Die SPD hatte etwa jahrelang versucht, Thilo Sarrazin parteischädigendes Verhalten nachzuweisen und ihn deshalb aus der Partei auszuschließen – am Ende mit Erfolg.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.