Parteileben

Edathy muss Mitgliedsrechte drei Jahre ruhen lassen

Sebastian Edathy kann in der SPD bleiben – allerdings ruhen die Rechte aus seiner Mitgliedschaft für drei Jahre. Das hat die Schiedskommission im Bezirk Hannover entschieden. Der frühere Bundestagsabgeordnete hat bereits angekündigt, die Bundesschiedskommission anzurufen.
von Kai Doering · 1. Juni 2015
Sebastian Edathy
Sebastian Edathy

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden: Am Montag hat das Parteigericht, die so genannte Schiedskommission, im SPD-Bezirk Hannover den Antrag auf einen Parteiausschluss von Sebastian Edathy abgewiesen. Als „maßgeblich“ sah die Kommission an, „dass sich Edathys Verhalten allein in der Privatsphäre abgespielt hat“. Sie kommt zu dem Schluss: „Ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze oder die Ordnung der SPD liegt nicht vor und allein durch sein Verhalten ist kein ,schwerer Schaden für die Partei' entstanden.“ Auch die mediale Aufmerksamkeit der Affäre sei nicht allein Edathy zuzuschreiben.

Der Vorstand der Bundespartei hatte das Parteiordnungsverfahren im Februar 2014 ins Rollen gebracht, nachdem Wohnung und Büro des früheren Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie durchsucht worden waren. Ein folgendes Strafverfahren war bereits im März dieses Jahres gegen die Zahlung einer Summe von 5000 Euro eingestellt worden. Edathy ist damit straffrei, weder verurteilt noch vorbestraft.

Verstoß gegen die „grundsätzliche Haltung und Programmatik der SPD“

Doch auch wenn Sebastian Edathy SPD-Mitglied bleiben kann: Die Rechte aus seiner Mitgliedschaft werden für drei Jahre ruhen. Das hat die Bezirksschiedskommission angeordnet. Edathy darf damit weder für parteiinterne Posten kandidieren, noch darf er bei Parteiwahlen abstimmen. In der Begründung heißt es: Das Bestellen und Herunterladen auch legalen Bildmaterials verstoße „gegen die grundsätzliche Haltung und Programmatik der SPD, sich für Kinderschutz und gegen die Ausbeutung Minderjähriger einzusetzen“. (Hier gibt es die Erklärung der Schiedskommission im Wortlaut.)

Sebastian Edathy hat auf seiner Facebook-Seite angekündigt, Berufung bei der Bundesschiedskommission einzulegen. „Nach Sichtung des 32-seitigen Textes war es zwingend, den Antrag des SPD-Bundesvorstandes auf meinen Parteiausschluss abzulehnen“, schreibt Edathy. „Unverständlich bleibt aber gerade deshalb, wieso meine Mitgliedsrechte für drei Jahre ruhen sollen. Diesbezüglich besteht bei mir der Eindruck, dass der Hintergrund allein der sein dürfte, dem SPD-Bundesvorstand ein komplettes Scheitern zu ersparen. Das halte ich politisch für nachvollziehbar. Ich akzeptiere das aber nicht.“ Die Begründung für seinen Einspruch muss innerhalb eines Monats eingehen.

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi hatte die Einleitung des Parteiordnungsverfahrens noch am Mittag vor der Presse als „richtige und kluge Entscheidung“ bezeichnet. Der Parteivorstand haben damit „ein Signal setzen“ wollen.

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Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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