Inland

Gericht billigt Ankauf von Steuer-CDs mit Einschränkung

von Christian Rath · 24. Februar 2014

Der Ankauf von illegal beschafften Steuer-Daten ist im Einzelfall möglich, hat das Verfassungsgericht von Rheinland-Pfalz entschieden. Ohne eine Gesetzesänderung dürfe der Ankauf aber nicht zum Automatismus werden.

Der Koblenzer Verfassungsgerichtshof hat zwar Ankauf und Verwertung der ersten von Rheinland-Pfalz beschafften Steuer-CD gebilligt. Dabei wurden jedoch Grenzen für die Zukunft aufgestellt. Es dürfe keinen Automatismus geben.

Rheinland-Pfalz hatte die CD 2012 für 4,4 Millionen Euro beschafft. Nach Angaben des Landes dokumentierte sie Steuerhinterziehung von über 500 Millionen Euro.

Geklagt hatte ein Unternehmer aus Trier, dessen Name sich auf der CD befand. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Steuerfahndung bei ihm Unterlagen zu einem Konto in Luxemburg, auf dem er rund 700 000 Euro deponiert hatte. Da die Zinsen nicht versteuert wurden, rechnete der Fiskus mit rund 60 000 Euro hinterzogenen Steuern.

Ein Steuersünder hielt Durchsuchung für rechtswidrig

Doch der Mann ging vor Gericht. Ankauf und Verwertung der CD hätten sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Der Staat dürfe sich nicht als Hehler gestohlener Daten betätigen. Die Durchsuchung sei deshalb rechtswidrig. Das Landgericht Koblenz billigte jedoch die Verwertung der CD. Dagegen legte der Mann Landes-Verfassungsbeschwerde ein.

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof erklärte nun die Verwertung der Daten im Fall des Unternehmers für rechtmäßig. In der Abwägung mit den Rechten des Beschuldigten überwiege das Interesse an einer "funktionstüchtigen Strafrechtspflege". Allerdings dürfe es auch "keine Wahrheitsfindung um jeden Preis" geben. Der Staat dürfe sich nicht darauf verlassen, dass er illegal beschaffte Daten stets verwenden könne.

Staat kann Ankauf von CDs per Gesetz legitimieren

Zwar gehen die Koblenzer Richter davon aus, dass sich Finanzbeamte beim Ankauf von illegal beschafften Steuerdaten nicht selbst strafbar machen. Allerdings könne das illegale Handeln von Privatpersonen dem Staat unter bestimmten Bedingungen zugerechnet werden, etwa wenn der Staat automatisch alle angebotenen Steuer-CDs aufkaufe und so eine Anreizwirkung für Privatpersonen zur illegalen Beschaffung von Daten entstehe. Dies könne dann zu einem Verwertungsverbot der Daten führen. Jedenfalls seien die Umstände der Beschaffung jeweils neu gerichtlich zu prüfen. Allerdings könne der Staat den Ankauf solcher Daten auch durch eine gesetzliche Regelung ausdrücklich legitimieren.

Die Koblenzer Richter gehen damit über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010 hinaus, das zwar die Verwertung von Steuer-CDs erlaubte, sich aber nicht mit dem Ankauf beschäftigte. Die Koblenzer Entscheidung gilt direkt zwar nur für die Rechtslage in Rheinland-Pfalz, dürfte aber die Diskussion bundesweit beeinflussen. So hat Nordrhein-Westfalen schon öfter angekündigt. regelmäßig neue Steuer-CDs anzukaufen – was aber nach den Koblenzer Maßstäben problematisch ist.

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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