Inland

Wulff freigesprochen – Staatsanwalt schweigt zu Revision

von Lothar Pollähne · 27. Februar 2013

Ex-Bundespräsident Christian Wulff (CDU) hat einen juristischen Erfolg erreicht: Das Landgericht Hannover sprach ihn heute wie erwartet vom Vorwurf der Vorteilsannahme frei. Die spannende Frage, ob die Staatsanwaltschaft, gegen das Urteil Revision einlegt bleibt vorerst unbeantwortet.

Das war wie Hollywood mitten in Hannover, nur dass in der niedersächsischen Landeshauptstadt wenige Tage vor der Verleihung der Oscars in Los Angeles als Hauptpreis die Verkündung eines Freispruchs für den Angeklagten Christian Wulff zu erwarten war. Bereits um 9.00 Uhr war das Gedränge vor dem Landgerichtsgebäude in Hannover phänomenal. Allein 20 Kamerateams schubsten sich durch die Gegend in Erwartung der einen tagesprägenden Einstellung. Und wie in Hollywood trabte jeweils ein Team los, wenn sich die Ankunft eines Sternchens andeutete und die restlichen Teams hefteten sich auf die Fersen der Vorausgeeilten. Um 10.08 Uhr war es dann endlich soweit: Ein sichtlich gelöst wirkender Christian Wulff erschien in Begleitung seiner Anwälte und eilte schnurstracks in das Gerichtsgebäude.

Was passierte am “Lederhosenabend”?

Um 10.25 Uhr begann dann der Showdown mit dem Eintreffen der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal. Um 10.33 Uhr stellte sich Christian Wulff dem Blitzlichtgewitter der zugelassenen Fotografen und Kamerateams. Wenig später erschien das Gericht, eröffnete noch einmal die Beweisaufnahme und befragte Wulff nach einem Lederhosenfoto vom 26. September 2008, das dieser als wahrscheinlich echt ansah, obwohl er sich an den “Lederhosenabend” nicht mehr erinnern konnte. Um 10.40 Uhr zog sich das Gericht zur abschließenden Beratung zurück mit der Bemerkung, man möge doch im Saal bleiben, da es nicht lange dauern werde.

Um 10.43 Uhr erging dann das Urteil: Christian Wulff wurde vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen. Folgerichtig wurde auch der mitangeklagte Filmproduzent David Groenewold vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen. Lediglich wegen einer Falschaussage, die nicht im Zusammenhang mit dem Oktoberfestbesuch Wulffs im Jahr 2008 stand, wurde Groenewold verwarnt.

„Peanuts“, Gedankenlosigkeit und Großmannssucht

Mehrfach sprach der Vorsitzende der Zweiten Großen Strafkammer, Richter Frank Rosenow, von „Peanuts“, um die es bei der vermeintlichen Vorteilsannahme gegangen sei. Und tatsächlich muten die infrage stehenden Summen eher belanglos an: 209,40 Euro für ein Abendessen, 3209 Euro für einen Festzeltbesuch, 110 Euro für eine Babysitterin und 400 Euro für die Bezahlung erhöhter Übernachtungskosten, Kosten, die zunächst einmal von David Groenewold getragen wurden. Das fand Richter Rosenow nachvollziehbar, denn Groenewold habe das ohnehin oft getan, womöglich aus „Gedankenlosigkeit“ oder aus „Großmannssucht“.

Ein dienstlicher Oktoberfestbesuch

Für Richter Rosenow ging es bei der Urteilsfindung vor allem um eine Frage: War es vorstellbar, dass sich ein Ministerpräsident für „Peanuts“ kaufen ließ? Dies stellte er in Abrede, da seiner Meinung nach keine Verschleierungsabsicht zu erkennen war und weil Wulff die Kosten entweder von der CDU oder dem Land Niedersachsen erstattet bekommen hätte. Auch die Bewirtung im Oktoberfestzelt war in der Überzeugung des Gerichts „nicht strafbar“, auch wenn die dort entstandene Zuwendung unstrittig sei. Aber „wegen des Lebenszuschnitts der Angeklagten Wulff und Groenewold seien auch gut 3000 Euro als „Peanuts“ anzusehen. Außerdem habe der Besuch im Festzelt dienstlichen Charakter gehabt, weil sich Christian Wulff mitten im Oktoberfestgetöse mit der Schauspielerin Maria Furtwängler und deren Verlegergatten Hubert Burda „dienstlich“ über Medienfragen unterhalten habe. Überhaupt, und auch damit überraschte Richter Rosenow das Publikum, sei eigentlich fast alles, was ein Ministerpräsident unternehme, dienstlich zu sehen und das unterscheide ihn nun mal von Mitarbeitern in Bauverwaltungen.

Am Ende des Verfahrens steht nun die Erkenntnis, dass es nach Auffassung des Gerichts  keine verwertbaren Beweise für ein justiziables Fehlverhalten der Angeklagten Wulff und Groenewold gab, obwohl es sie durchaus gegeben haben könnte, denn sowohl Christian Wulff als auch David Groenewold bestachen vor Gericht mit erheblichen „Gedächtnislücken“. Richter Rosenow räumte schließlich mit Blick auf die Staatsanwaltschaft ein, dass deren Indizienkette die Abläufe korrekt dargestellt haben könnte, aber nicht müsse. Diese richterliche Erkenntnis mündete schließlich im Freispruch für Christian Wulff und David Groenewold. Für Richter Rosenow ist dies ein Freispruch erster Klasse. Ein bisschen Restschuld könne es ebensowenig geben wie ein bisschen Schwangerschaft. Für Christian Wulff bleibt die Erkenntnis, dass er fortan ein Mann ist, dem ein Gschmäckle anhaftet und dass er wohl zum letzten Mal hollywoodeske Aufmerksamkeit erlangt hat.

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Lothar Pollähne

ist Journalist und stellvertretender Bezirksbürgermeister in Hannover.

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