"Der Versuch der schlechten Wahlverlierer ist gescheitert"
Das Landesverfassungsgericht von Schleswig-Holstein hat die Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Hürde für rechtmäßig erklärt. Im Interview begrüßt der SPD-Landesvorsitzende Ralf Stegner das Urteil. Die Vertreter von CDU und FDP, die gegen die Sonderregelung geklagt hatten, seien schlechte Wahlverlierer.
vorwärts.de: Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Hürde verfassungskonform ist. Wie groß ist Ihre Erleichterung?
Ralf Stegner: Ich hatte mit dem Urteil gerechnet, dennoch ist die Freude groß. Die SPD hat immer den Minderheitenstatus des SSW unterstützt. Die Vollwertigkeit ihrer Mandate ist nicht von uns, sondern von anderen in Frage gestellt worden. Wir freuen uns, dass mit dem Urteil die Arbeit der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW in Schleswig-Holstein gestärkt worden ist.
Wie bewerten Sie das Urteil?
Ich glaube, das war ein sehr gerechtes Urteil. Es hat das, was in unserer Verfassung steht – nämlich den Schutz der Minderheiten – noch einmal bestärkt. Der Versuch der schlechten Wahlverlierer von CDU und FDP, mit Gerichtshilfe die Regierung in Schwierigkeiten zu bringen, ist gescheitert. Auch die Beschwerde der Nazipartei NPD wurde deutlich abgewiesen. Und das ist gut so.
Die Ausnahmeregelung für den SSW hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Debatten gesorgt. Glauben Sie, dass diese Diskussion nun beendet ist?
Ich würde mir das sehr wünschen. Es ist teilweise unanständig, was die Junge Union da mit Duldung ihrer Mutterpartei für eine Kampagne gegen den SSW führt. Die Union hat immer nur dann keine Schwierigkeiten mit der Ausnahmeregelung, wenn ihre Machtinteressen davon nicht betroffen sind. Aber wenn der SSW aktiver Teil der Regierung ist, fängt sie an, die Vollgültigkeit der Mandate zu bestreiten. Das ist nicht in Ordnung. Ich hoffe, dass der Parteivorsitzende der CDU nun dafür sorgt, dass die Debatte endgültig beendet wird.
Die Kläger haben behauptet, dass Belange der dänischen Minderheit im SSW nur noch eine Nebenrolle spielen. Dagegen hat die Landesregierung argumentiert, dass der SSW „dänische Positionen“ vertrete. Können Sie ein konkretes Beispiel nennen?
Zum Beispiel haben sich die Kollegen des SSW sehr dafür eingesetzt, dass die dänischen Schülerinnen und Schüler genauso behandelt und finanziell gefördert werden wie die deutschen Schüler. Das hat die Vorgängerregierung von CDU und FDP ja in Frage gestellt. Darüber hinaus setzt sich der SSW auch für die besondere Kultur und für andere Anliegen der dänischen Minderheit ein. Es gibt also gar keine Zweifel, dass die Partei die legitime Vertreterin der dänischen Minderheit ist.
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arbeitet als Redakteur für die DEMO – die sozialdemokratische Fachzeitschrift für Kommunalpolitik.