Inland

Bund vertagt Entscheidung zu Unterbringungskosten

von Karsten Wiedemann · 2. November 2006
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Der Bund hatte sein ursprüngliches Angebot von 2 Milliarden Euro zwar nahezu verdoppelt, lag aber immer noch deutlich unter den von kommunalen Spitzenverbänden geforderten 5,8 Milliarden Euro. Die Ministerpräsidenten hatten als Kompromiss 4,7 Milliarden Euro Bundeszuschuss vorgeschlagen.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, kritisierte das Angebot als nicht ausreichend. "Das darf nicht das letzte Wort sein", so Articus.



Neues Rechenmodell


Mit dem Gesetzentwurf will Arbeitsminister Müntefering zudem den dauerhaften Streit um den Bundeszuschuß für die Unterbringungskosten beenden. Die Länder sollen demnach ab 2008 nicht mehr über die Verteilung mitbestimmen dürfen. Müntefering will den Bundesanteil an den Unterbringungskosten künftig durch eine mathematische Formel ermitteln, die sich an der Entwicklung der Hartz-IV-Haushalte orientiert. Der Bundesrat muß dem Gesetzentwurf allerdings zustimmen.

Bisher wurde der Bundesanteil jedes Jahr neu verhandelt. Da Bund und Länder hierfür unterschiedliche Daten benutzen, gab es regelmäßig Streit über die Höhe des Zuschusses.

Karsten Wiedemann

Quellen: der Tagesspiegel (2.11.06), www.dstgb.de, www.bma.de, dpa

Autor*in
Karsten Wiedemann

Redakteur bei vorwaerts.de bis September 2009, jetzt Redakteur bei Neue Energie, dem Magazin des Bundesverbands für Windenergie

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