Durch das Gesetz können Eltern künftig 25, 35 oder 45 Betreuungsstunden im Kindergarten buchen. Dafür müssen sie unterschiedlich hohe Gebühren bezahlen. Viele Städte werden ihre
Gebührentabellen neu staffeln müssen. Ferner soll ein Einrichtungsbudget die Planungssicherheit der Einrichtungen stärken. Dieses kann am Ende eines Jahres nachjustiert werden. Weichen die Belegung
und damit die Einnahmen eines Kindergartens um mehr als zehn Prozent von den Planungen ab, soll ein Ausgleich gezahlt werden. Auf diese Weise werde auch die Umstellung hin zu Kinderpauschalen
erreicht, so die CDU.
Tritt das Gesetz wie beabsichtigt am 1. August 2008 in Kraft, könnten ab 2010 allein für die Zweijährigen 75 000 Plätze zur Verfügung stehen. Zurzeit existieren NRW-weit 16 000 Plätze für
unter Dreijährige.
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen - Städte- und Landkreistag sowie Gemeindebund - begrüßten die Einigung der Regierungsfraktionen. Aus ihrer Sicht werden die Risiken für
die künftige Finanzierung der Kinderbetreuung durch den Gesetzentwurf zwischen Einrichtungs- und Finanzierungsträgern gerechter verteilt.
Kritik übten die Verbände hingegen an der vorgesehenen Regelung der Elternbeiträge. Deren Anteil im Finanzierungskonzept des Landes sei mit 19 Prozent "unrealistisch hoch angesetzt",
insbesondere, weil der Kirchengeldanteil gleichzeitig von 20 auf 12 Prozent gesenkt wird. SPD und Grüne befürchten gar eine Erhöhungswelle der Kita-Beiträge vor allem in ärmeren Kommunen. Die
Vorsitzende der SPD-Frakion im Landtag von NRW, Hannelore Kraft, bezeichnete das KiBiz als "kinder- und familienpolitischen Totalschaden."
Quellen: Bonner General-Anzeiger, Westdeutsche Zeitung, die Kommunale (5/2007), www.staedtetag-nrw.de, www.lkt-nrw.de, www.kommunen-in-nrw.de, www.sgk-online.de,
www.spd-fraktion.landtag.nrw.de
0
Kommentare
Noch keine Kommentare