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Schreckgespenst Schufa: Das Gesetz des Geldes

von Friedrich Lautemann · 5. Dezember 2008
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Die Schufa Holding AG ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, das von der Kredit gebenden Wirtschaft getragen wird. Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Nach Meinung der Schufa trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die Schufa ist im Besitz von 433 Millionen Einzeldaten von 65 Millionen natürlichen Personen. Damit hat sie circa drei Viertel aller Deutschen erfasst.

Die "Finanzkrise" und ihre politischen Folgen haben nicht bewirkt, dass die politischen Parteien Anstoß an den Missständen nehmen, die das demokratisch nicht legitimierte Schufa-System bewirkt, oder sie auch nur zur Kenntnis zu nehmen. Dabei sind so viele Menschen betroffen.

Die Allmacht der Schufa

Ein Beispiel: Fast drei Jahrzehnte hatte ein Familienvater für sich und die Seinen als Selbstständiger gesorgt. Trennung, Scheidung und Fehler im Geschäftsleben führten zu Verlusten, darunter seiner Kreditwürdigkeit nach den Spielregeln der institutionellen Geldverleiher.

Ehe er sich versah, war er bei Hatz IV gelandet. Da Klappern zum Handwerk gehört und zum Klappern Geld, beantragte er einen Investitionskredit von 10 000 Euro. Er hatte eine neuartige Tabakentwöhnungsmethode bis zur Marktreife entwickelt. Die Kosten für den patenrechtlichen Schutz seiner Marke brachte er mit Hilfe eines privaten Geldgebers auf. Es sollte das erste und letzte "Kapital" sein, das er für die Vermarktung seiner Tabakentwöhnungsmethode bekam.

Alle Ansprachen und Kreditbewerbungen scheiterten. Kein Wunder, wird doch jeder Kreditantrag von den Banken der Schufa gemeldet - auch, wenn ein Kreditantrag abgelehnt wurde. Ein wie der andere Banker verlangte zuerst die Schufa in Ordnung zu bringen, bevor man das Projekt prüfen würde.

Von den Banken gibt es nur Schulterzucken

Das Geld, um seine Vermögensverhältnisse zu ordnen, seine Schulden zu bezahlen, wollte der Familienvater jedoch mit der Vermarktung seines Produktes erzielen. Die Banker reagierten mit Schulterzucken. Er müsse verstehen, dass er die negativen Schufa-Merkmale durch Schuldenausgleich bereinigen müsse, bevor sie sich mit seinem Kreditwunsch befassen könnten.

Er verstand es nicht: Waren ihm doch früher, als er in eigener Regie Wohnungen saniert hatte, Kredite im achtstelligen DM-Bereich bewilligt worden, die er auf Heller und Pfennig zurückgezahlt hatte. Nach den eigenen Spielregeln der Banken hätte dies bei der Bonitätsprüfung berücksichtigt werden müssen. Doch nun zählte allein, was die Banker über ihn in der Schufa gespeichert hatten. Sie verschanzten sich hinter der Schufa und verlangten erst den geschäftlichen Projekterfolg, bevor sie sich auch nur den Businessplan anschauen wollten.

Wehe dem, der die Schufa anzweifelt

Er informierte den zuständigen Minister, regte eine gesetzliche Korrektur an, mit der die institutionellen Geldverleiher gehalten sein sollten, nicht nur das Negative, sondern auch das erkennbar Positive in der Person und Sache des Kreditbewerbers zu berücksichtigen. Die Antwort war kurz angebunden. Die Schufa sei unersetzbar, Reformbedarf bestehe nicht. Die Schufa habe sich bewährt - er wolle doch nicht etwa die Schufa abschaffen?

Dabei sollte es nicht bleiben. Keine der im Bundestag vertretenen Parteien hat sich jemals dieses Problems angenommen. Angesichts der "Finanzkrise" wird es höchste Zeit. Der Staat muss darauf achten, was die Banken mit dem Geld machen, das ihnen anvertraut ist. "Finanzkrisen" gibt es im deutschen Mittelstand schon lange - allerdings ohne "Rettungspakete".


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