Die EU-Kommission hatte die Strafe 2004 damit begründet, dass sich Microsoft geweigert hatte, Wettbewerbern Informationen über sein Windows-Betriebssystem offenzulegen. Diese sind notwendig,
damit Anwendungen anderer Hersteller auf Rechnern mit dem Windows-Betriebssystem funktionieren.
Microsoft hatte vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Beschluss der EU-Kommission geklagt. Der US-Konzern hatte argumentiert, dass die Offenlegung der Informationen den Schutz seines
geistigen Eigentums verletze. Die Luxemburger Richter wiesen die Klage nun zurück. Die Kommission habe lediglich die die Offenlegung der notwendigen Schnittstelleninformationen verlangt habe, nicht
aber des Quellcodes als das eigentliche Programm.
www.eu-kommission.de
Redakteur bei vorwaerts.de bis September 2009, jetzt Redakteur bei Neue Energie, dem Magazin des Bundesverbands für Windenergie