Warum Deutschland jetzt ein Paritätsgesetz braucht
In diesem Jahr feiern wir drei gleichstellungspolitische Meilensteine: 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Artikel 3 GG und 25 Jahre Zusatz zu Artikel 3 Abs. 2 GG. An allen war die SPD beteiligt. Insbesondere waren viele Sozialdemokratinnen maßgeblich beteiligt. Stellvertretend für alle möchte ich Elisabeth Selbert nennen, die als eine von nur vier Frauen in der verfassungsgebenden Versammlung Artikel 3 GG durchgesetzt hat.
Quoten sind nicht das Ziel, aber einzig wirksames Mittel
Vieles hat sich in den letzten 100 Jahren verbessert, dennoch ist die tatsächliche Gleichstellung in Deutschland noch längst nicht erreicht. Auch nicht im Deutschen Bundestag. Die Hälfte der Bevölkerung wird noch nicht einmal durch ein Drittel der Abgeordneten (31 Prozent) im Parlament repräsentiert. Bei der vergangenen Bundestagswahl ist der Frauenanteil auf das Niveau von 1998 gesunken. Das darf nicht so bleiben! Insbesondere AfD (11 Prozent), CDU/CSU (19,9 Prozent) und FDP (22,5 Prozent) drücken den Frauenanteil nach unten, während SPD (42 Prozent) Grüne (58,2 Prozent) und Linke (53,6 Prozent) durch alternierende Listen deutlich über dem Durchschnitt liegen.
An qualifizierten Frauen mangelt es nicht. Ginge es alleine nach Qualifikation müssten schon längst mehr Frauen in Führungspositionen von Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Politik angekommen sein. Komisch, dass Qualifikation nur eine Rolle zu spielen scheint, wenn es um mehr Frauen in Führungspositionen geht. Quoten sind nicht das Ziel. Sie sind aber das einzig wirksame Mittel, um benachteiligende Strukturen schnell zu überwinden.
Keine Wahlrechtsänderung ohne Parität
Unser Land kann nicht länger auf die Hälfte der Talente verzichten. Und deshalb darf es keine Wahlrechtsänderung ohne Parität geben. Das ist zu allererst eine politische Entscheidung und nicht eine juristische. Bei der letzten Wahlrechtsreform hat man sich politisch dazu entschieden, jedem Bundesland abhängig von der deutschen Bevölkerung aber völlig unabhängig von der Wahlbeteiligung eine feste Anzahl von Abgeordneten zuzuordnen, völlig unabhängig von der Wahlbeteiligung. Wenn das nicht verfassungswidrig ist, warum sollte dann ausgerechnet eine Geschlechterquote verfassungswidrig sein?
Für die Privilegierten ist Gleichstellung eine Benachteiligung. Deshalb verwundert es nicht, dass besonders in den Parteien, in denen Männer am meisten zu verlieren haben, der Widerstand besonders groß ist. Dass die Frauen in diesen Parteien sich das gefallen lassen oder sogar ins gleiche Horn stoßen, verwundert schon. Gerade politische Parteien sind dem Grundgesetz verpflichtet. Auch dem Verfassungsauftrag, der sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes ergibt. Und deshalb ist ein Paritätsgesetz auch ein gerechtfertigter Eingriff in das Selbstorganisationsrecht der Parteien.
Ohne gesetzliche Vorgaben kein Fortschritt
Der geringe Frauenanteil in den Parteien, zeigt dass diese die Rahmenbedingungen insbesondere für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und parteipolitischem Ehrenamt verbessern müssen. Darauf wollen wir aber nicht noch einmal 100 Jahre warten. Ohne gesetzliche Vorgaben gibt es keinen gleichstellungspolitschen Fortschritt – nicht in der Gesellschaft, der Wirtschaft oder der Politik. Der Deutsche Frauenrat wirbt mit seiner Kampagne #mehrFrauenindieParlamnente für ein Paritätsgesetz auf Bundesebene: für Listenmandate und Direktmandate. Es gibt verschiedene Modelle, wie das erreicht werden kann. Bei der anstehenden Wahlrechtsreform muss dies mit berücksichtigt werden, sonst ist das historische Zeitfenster wieder für lange Zeit zu.
Es ist gut, dass in den Bundesländern Bewegung in die Diskussion gekommen ist. Der Landtag hat für Brandenburg als erstes Land ein Paritätsgesetz verabschiedet. Zwar nur mit Parität für die Listen, aber der Anfang ist gemacht. In Bayern hat die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf beschlossen, in Thüringen gibt es eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag, in Niedersachsen will die SPD Parität voranbringen. Und es folgen hoffentlich noch weitere Bundesländer. Das Ziel 5 der 7 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen heißt Geschlechtergleichheit. Das gilt auch für die Parlamente. Und wenn wir das bis 2030 erreichen wollen brauchen wir ein Paritätsgesetz jetzt!
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ist Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrates. Von 2013 bis 2017 war sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ferner war Mitglied im SPD-Parteivorstand sowie ASF Bundesvorsitzende.