Warum das Urteil für die „staatszersetzende“ AfD eine Niederlage ist
Felix Zahn/photothek.net
Es dauerte nicht lange, bis sich die AfD zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Dienstagmorgen äußerte. Keine zehn Minuten waren nach den ersten Eilmeldungen vergangen, da jubelten die Politiker*innen der rechten Partei schon lautstark auf allen Kanälen. Von einer „Lektion in Sachen Rechtsstaat“ ist die Rede, später von einer „Klatsche für Seehofer“ und was sonst die Rethorik-Kiste für die selbsternannten „Sieger“ noch so bereithält.
Dabei ist das Urteil von einem Sieg weit entfernt. Bemängelt wurde weder die Wortwahl noch von wem die Worte stammten. Bundesinnenminister Horst Seehofer ist für markige Sprüche bekannt und zwar in beide Richtungen des politischen Spektrums. Nein, in der Urteilsbegründung wird sogar explizit erwähnt, dass Seehofer die AfD als „staatszersetzend“ beschreiben durfte, wie er es 2018 in einem Interview getan hat. Einzig, dass das Interview auf der Seite des Innenministeriums zu sehen war, wurde kritisiert. Es ist also weder diffamierend noch illegal, was Seehofer gesagt hat, sondern verletzt nur das Neutralitätsgebot der Regierung, weil es auf der Seite des Ministeriums zu lesen war. Wortwörtlich schreibt das Bundesverfassungsgericht: „Die angegriffenen Äußerungen des Antragsgegners im Rahmen des Interviews sind als Teilnahme am politischen Meinungskampf verfassungsrechtlich für sich genommen nicht zu beanstanden.“ Anders gesagt: Es ist verfassungsrechtlich in Ordnung, dass die AfD von Horst Seehofer als „staatszersetzend“ bezeichnet wurde. Das als „Klatsche für Seehofer“ verkaufen zu wollen, dazu gehört schon viel Fantasie.
Politische Äußerung an falscher Stelle
Seehofer wurde als Politiker interviewt und hat so auch seine Meinung als CSU-Politiker zu dem Verhalten der AfD im Bundestag geäußert. Das Interview auf der Seite seines Ministeriums zu verbreiten war der Fehltritt, der jetzt juristisch gerügt wurde. Weitere Konsequenzen hat das Urteil für die Öffentlichkeit nicht, nur die Außendarstellung der Ministerien könnte es langfristig beeinflussen. Das beanstandete Interview wurde bereits nach Einreichung der Klage von der Seite entfernt, der Fehltritt war also schon 2018 geheilt. Das ganze Verfahren ist vielleicht vergleichbar mit einem Verwarngeld vom Ordnungsamt, weil das eigene Auto im Halteverbot geparkt wurde. Das Auto ist aber weiterhin für den Straßenverkehr zugelassen und der Fahrer Horst Seehofer darf seinen Führerschein auch behalten.
Politisch ist es aber natürlich ein willkommenes Symbol für die AfD: Der böse CSU-Minister, der Maß und Mitte verloren hat und sein Ministerium missbraucht, um eine Kampagne gegen die AfD zu platzieren – das ist das Bild, wofür jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts instrumentalisiert wird. Dass die Begründung von Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle dafür nicht taugt, interessiert weder die Populisten der blauen Partei noch deren Zielgruppe. Seht her, wir haben’s euch doch gesagt und jetzt hat’s der oberste Richter in Deutschland sogar bestätigt – das ist die Nachricht, die die Rechten jetzt verbreiten wollen. Dass die Wahrheit einmal mehr verdreht, verbogen und dramatisch verkürzt wiedergegeben wurde, will am rechten Rand ohnehin niemand hören, wenn es doch so schön in das sorgfältig aufgebaute schiefe Weltbild passt.
Eine Randnotiz als Karriereende
Nun, Horst Seehofer dürfte das persönlich nur wenig stören. Das Fell des CSU-Mannes ist dick, der Flurschaden gering, egal wie viel Kapital die Alternative für Deutschland noch aus dem Urteil zu schlagen versucht. Ein Nachspiel wird es für Seehofer nicht geben. Ohnehin steuert der Bayer auf das Ende seiner politischen Karriere zu, er wird in einem Monat 71 Jahre alt.
Eine andere Randnotiz gibt es aber dennoch: Es dürfte der letzte Urteilsspruch gewesen sein, den Andreas Vosskuhle als Präsident des Verfassungsgerichts verkünden durfte. Seine Amtszeit läuft in diesem Monat ab. Blickt man ein paar Wochen zurück, stellt man dabei aber fest: Das Bundesverfassungsgericht hat bei weitem wichtigere Felder zu bearbeiten als diesen Nebenschauplatz, den die AfD mit der Klage eröffnet hat. Erst vor wenigen Wochen verkündete Vosskuhle, dass ein Programm zum Anleihenkauf der EZB aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht mit deutschem Recht vereinbar ist. Verglichen mit der Tragweite eines solchen Urteils wirkt das aufgeblasene Triumphgeheul der Rechtsextremen am heutigen Tage geradezu lächerlich.