So sehen Nancy Faesers Pläne für ein verschärftes Disziplinarrecht aus
Innenministerin Nancy Faeser hat schon einen Gesetzentwurf in der Schublade. Sie will extremistische Beamtinnen und Beamte schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen. So will sie auf die bekannt gewordenen Umsturzpläne aus dem Reichsbürger-Milieu reagieren, an denen auch Polizisten, Soldaten und eine Richterin beteiligt waren. Früher – als es noch vor allem um linke Lehrer*innen und Briefträger*innen ging – hätte man gesagt: Faeser will Berufsverbote erleichtern.
Staat muss Zeichen setzen
Für die konkreten Fälle ist die Verschärfung wohl kaum erforderlich. Wer sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, eventuell sogar an einem Hochverrat, wird natürlich aus dem öffentlichen Dienst entfernt. Es geht eher um die Fälle im Vorfeld: Beamt*innen, die sich zunehmend radikalisieren. Und es geht um das Vertrauen der Öffentlichkeit. Wir sollen uns darauf verlassen können, dass Polizist*innen und Lehrer*innen die Menschen nicht gedanklich nach völkischen Kriterien sortieren.
Kern von Faesers Vorschlag: Nach schweren Dienstvergehen sollen Beamt*innen von den Behörden selbst aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden können. Bisher konnte die Disziplinarbehörde nur einen Antrag stellen und die Entscheidung traf ein unabhängiges Verwaltungsgericht.
Es geht hier weniger um den Schutz der Bürger*innen. Denn vorläufig suspendieren konnte man verdächtige Beamt*innen auch heute schon. Es geht hier vor allem um das schnellere Setzen von Zeichen. Der Staat soll schneller klarstellen, wer den Beamtenstatus verwirkt hat, weil er nicht voll zu Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat steht. Das ist sinnvoll. Bisher dauerte es oft unerträglich lang, bis ein erstes konkretes Ergebnis feststand.
Baden-Württemberg als Vorreiter
Faesers Modell ist nicht völlig neu. In Baden-Württemberg wird schon seit 2008 so verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat dies auch schon geprüft und 2020 akzeptiert – weil der geschasste Beamt*innen ja anschließend gegen seine Entlassung klagen kann. Selbst CDU/CSU und FDP dürften gegen den Vorschlag Faesers wohl keine Einwände haben. Denn sie haben das Modell 2008 in Baden-Württemberg gemeinsam eingeführt.
Ganz wichtig: Es geht hier nicht um eine Beweislastumkehr, wie Ministerin Faeser einmal ungeschickt nahelegte. Es geht nur um eine Änderung im Verfahrensablauf. Auch künftig muss der Staat beweisen, dass die Beamtin oder der Beamte nicht (mehr) verfassungstreu ist.
Es wird auch keine Regelabfrage beim Verfassungsschutz eingeführt. Eine Rückkehr in die 1970er-Jahre ist bislang – zurecht – nicht geplant. Auch wenn es heute vor allem gegen Rechtsextremist*innen geht, sollte der Staat immer die Verhältnismäßigkeit beachten.