Meinung

Entscheidung oder Widerspruch: Pro und Contra zur Organspende

Zwei Gesetzentwürfe zur Organspende liegen dem Bundestag zur Abstimmung vor. Hilde Mattheis hat einen Entwurf zur Entscheidungslösung eingebracht. Karl Lauterbach setzt auf einen doppelten Widerspruch. Ein Pro und Contra
von Die Redaktion · 15. Januar 2020
Widerspruchs- oder Entescheidungslösung: Am Donnerstag stimmt der Bundestag über die künftige Regelung der Organspende ab.
Widerspruchs- oder Entescheidungslösung: Am Donnerstag stimmt der Bundestag über die künftige Regelung der Organspende ab.

Am Donnerstag entscheiden die Bundestagsabgeordneten – ohne Abstimmungsempfehlung – über die Organspende. Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach hat einen Gesetzentwurf für eine doppelte Widerspruchslösung eingebracht. Danach wären alle Bürger Organspender, es sei denn, sie oder stellvertretend ihre Angehörigen widersprechen. „Bei der Zustimmungslösung muss jeder aktiv zustimmen, um als Spender in Frage zu kommen. Dies geschieht in der Regel durch den Organspendeausweis. Die Widerspruchslösung entspricht viel mehr dem Willen der Bevölkerung“, ist Lauterbach überzeugt. (Lesen Sie hier seinen Meinungsbeitrag.)

„Wir sind der Meinung, dass eine Widerspruchsregelung den Charakter der Organspende fundamental verändert und damit die Selbstbestimmung des Menschen über den eigenen Körper unzulässig einschränkt“, sagt dagegen die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis. Sie hat einen Entwurf zur sogenannten Entscheidungslösung eingebracht. Er setzt weiter auf eine freiwillige und ausdrückliche Zustimmung der Menschen zu einer späteren Organspende. (Lesen Sie hier ihren Meinungsbeitrag.)

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