Chef des AfD-Nachwuchs muss Verteidigungsausschuss verlassen!
IMAGO/Christian Spicker
Für „Wehret den Anfängen“, den berühmten Ausspruch als Warnung vor gefährlichen politischen Entwicklungen, ist es schon zu spät. Denn bereits seit 2017 sitzt die sogenannte Alternative für Deutschland im Bundestag und ist dort auch in allen Ausschüssen vertreten. Am Anfang war die Empörung groß, das Klima im Parlament veränderte sicht. Doch inzwischen scheint zumindest in der gesellschaftlichen Warnung so etwas wie ein Gewöhnungseffekt einzusetzen. Dieser ist brandgefährlich, vor allem mit Blick auf die stetige Radikalisierung der AfD. Die Partei driftet politisch immer weiter nach rechts.
Seit dieser Woche gilt nun ihre Nachwuchsorganisation, die „Junge Alternative“, als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Der Verfassungsschutz stuft sie als erwiesen verfassungsfeindlich ein. Deren Vorsitzender Hannes Gnauck sitzt jedoch im Verteidigungsausschuss des Bundestages und erhält dort Zugang zu sensiblen Informationen. In welche Hände diese anschließend geraten, kann niemand kontrollieren. Deswegen ist die Forderung der Obleute von SPD, FDP und den Grünen, dass Gnauck aus dem Verteidigungsausschuss abgezogen werden soll, nicht nur verständlich, sondern absolut richtig.
Schon vom MAD als Rechtsextremist eingestuft
Vor allem, wenn man sich die Vita des 31-Jährigen anschaut. Schon im Juni 2021 stufte ihn der Militärische Abschirmdienst, der Geheimdienst der Bundeswehr, aufgrund fehlender Verfassungstreue als Extremisten ein. Er wurde vom Dienst freigestellt, durfte die Kaserne nur noch nach Aufforderung betreten und durfte seine Uniform nicht mehr tragen. Einem formalen Disziplinarverfahren und der Entlassung aus der Truppe entging er nur, weil er als seit seinem Einzug in den Bundestag als Abgeordneter Immunität genießt.
Was für die Soldat*innen der Bundeswehr gilt, muss aber auch für diejenigen gelten, die die Bundeswehr kontrollieren sollen. Auch die Mitglieder des zuständigen Bundestagsausschusses müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Dass das bei Gnauck nicht der Fall ist, zeigen Äußerungen, die er während einer Kreistagssitzung tätigte. Dort bediente er die rechtsextreme Verschwörungsideologie der sogenannten „Umvolkung“, sprach von einer „gesellschaftszersetzenden Asylmaschinerie“ und einer „höllischen Symbiose aus Wirtschaftseliten, radikaler Linker und Erfüllungsgehilfen der Migrationslobby“. Auf Nachfrage sagte er später, dass er zu diesen Aussagen stehe.
Am besten AfD aus dem Bundestag wählen
Nein, so jemand darf nicht länger Mitglied des Verteidigungsausschusses sein, vor allem nicht in so einer sensiblen sicherheitspolitischen Lage wie derzeit. Dass die AfD der Forderung der Ampel-Fraktionen nachkommt und Gnauck tatsächlich abberuft, erscheint jedoch wenig realistisch. Dafür muss man kein Prophet sein. Daher wäre es am besten, die Partei bei der kommenden Wahl in zweieinhalb Jahren nicht wieder in den Bundestag zu wählen. Denn was passiert, wenn Nazis im Parlament die Hoheit übernehmen, hat Deutschland vor 90 Jahren erlebt.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo