Kultur

„Soziale Sicherung von Künstlern zukunftsfest machen“

von Birgit Güll · 25. Juli 2014

Finanznot per Gesetz beendet: Die Künstlersozialkasse (KSK) ist stabilisiert. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erklärt im Interview, dass die KSK mit Mehreinnahmen von 32 Millionen Euro rechnen kann und warum eine Öffnung der Kasse für neue Kreativberufe möglich ist.

vorwärts: Frau Nahles, am 3. Juli hat der Bundestag das im Arbeitsministerium erarbeitete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes verabschiedet. Können Sie knapp umreißen wie dieses Gesetz die Künstlersozialkasse (KSK), also die Absicherung der selbstständigen Kulturschaffenden, stabilisieren wird?

Andrea Nahles: Indem wir dafür sorgen, dass alle Abgabepflichtigen ihren Beitrag zur Künstlersozialversicherung auch tatsächlich erbringen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, es betrifft auch die aufgeworfene Frage der Stabilisierung. Und genau das stellen wir mit dem Gesetz sicher. Eine regelmäßige Überprüfung und Beratung der Unternehmen im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe bildet dazu die Grundlage. Nur so können wir einen weiteren Anstieg des Künstlersozialabgabesatzes vermeiden und die soziale Sicherung von Künstlern und Publizisten zukunftsfest machen.

Es wird künftig verstärkt kontrolliert, ob Unternehmen die Pflichtabgabe zahlen. Das wird Geld kosten. Rechnet sich das unterm Strich, bleibt genug für die KSK übrig?

Ein effizientes Prüfverfahren ist wie gesagt das A und O und zu dessen Durchführung braucht die Deutsche Rentenversicherung natürlich vor allem mehr Personal. Dass das etwas kostet, ist klar. Allerdings werden wir auch deutlich höhere Einnahmen haben.

Wie viel Mehreinnahmen für die KSK erwarten Sie?

Wir erwarten für die Künstlersozialversicherung Mehreinnahmen von 32 Millionen Euro pro Jahr.

Werden die vereinbarten Kontrollen ausreichen, um die Beiträge für die Verwerter im Rahmen zu halten?

Das ist unser erklärtes Ziel: mit dem Gesetz halten wir den Abgabesatz für 2015 stabil und sind auch für die folgenden Jahre auf einem guten Weg. Im Übrigen schaffen wir für die Betriebe auch mehr Rechtsklarheit und -sicherheit. Bislang herrschte bei einigen Unternehmen Verunsicherung, weil nicht genau definiert war, was unter einer „nicht nur gelegentlichen Auftragserteilung“ zu verstehen ist. Mit der Bagatellgrenze bis zu einer Auftragssumme von 450 Euro pro Jahr müssen keine Abgaben an die KSK gezahlt werden, Anm. d. Red. stellen wir dies klar.

Das System KSK ist eine sozialdemokratische Erfindung und einzigartig in Europa. Es sichert bisher etwa 180.000 selbstständige Kulturschaffende ab. Mit den neuen kreativen Berufen wird der Ruf nach einer Öffnung der KSK für diese neuen Berufe laut. Können Sie sich das vorstellen?

Auf das Prinzip der Künstlersozialversicherung können wir zu recht stolz sein! Diese Überzeugung teilen übrigens alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Genau deshalb fand unser Gesetzentwurf auch eine so breite Unterstützung. In den vergangenen Jahren ist die KSK beständig gewachsen – auch das ist ein Beleg ihres Erfolges. Was eine Öffnung der KSK anbelangt, so bietet der bewusst offene Künstler- und Publizistenbegriff im Künstlersozialversicherungsgesetz genügend Flexibilität, um neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

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Autor*in
Birgit Güll

ist Redakteurin, die für den „vorwärts“ über Kultur berichtet.

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