Kultur

Küssen verboten

von Birgit Güll · 4. Juli 2012


Der Film »Unter Männern« beleuchtet das schwule Leben in der DDR. Homosexualität war strafbar – auch in der BRD. Für die Rehabilitierung aller Verurteilten setzt sich der Berliner Senat ein.  

Gleichgeschlechtliche Liebe war lange Zeit mehr als ein Tabu. Es war ein Straftatbestand. „Ich doch nicht. Das war so unaussprechlich schlimm“: Der 1932 geborene Jürgen Wittdorf hat sich erst mit 31 Jahren zu seiner Homosexualität bekannt. „Das ging eben nicht, schwul sein“, sagt Wittdorf.

Er ist einer von sechs Männern, die Ringo Rösener und Markus Stein für ihren sehenswerten Film „Unter Männern. Schwul in der DDR“ interviewten. Sie sprechen offen. Auch wenn es schwer fällt. Sie erzählen von Ärzten, die versprachen, Schwule zu heilen. Sie kennen die Panik, die aufkam, wenn man befürchtete, geoutet zu werden. Wer homosexuell war, lebte im Geheimen. „Beischlafähnliche Handlungen“ standen in der DDR bis 1968 unter Strafe, 1300 Verurteilungen sind belegt. 

Ab 1969 war Homosexualität unter Erwachsenen straffrei, aber nicht gesellschaftsfähig. Geduldet sei man gewesen, sagt der 1953 geborene Eduard Stapels. Er gründete als Angestellter für Schwulenarbeit der evangelischen Kirche ein Netzwerk homosexueller Vereinigungen. Anerkennung war ihr Ziel, dem Staat galt das als Opposition. „Wir waren Staatsfeinde“, sagt Stapels.

Zur Adenauer-Zeit gilt Nazirecht

Röseners und Steins Film beleuchtet die Lage im Osten. Der Berliner Senat setzt sich mit der Verfolgung Schwuler in Ost und West auseinander. In der Bundesrepublik galt nach dem Krieg der von den Nationalsozialisten 1935 verschärfte Paragraf 175 des Strafgesetzbuches unverändert weiter. Schon Annäherungen ohne gegenseitige Berührung standen unter Strafe. Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft offen zu leben war undenkbar, ein Kuss in der Öffentlichkeit ein Verbrechen. „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt, wird mit Gefängnis bestraft“, stand im Strafgesetzbuch. Razzien und Denunziationen waren Teil des schwulen Lebens. 100 000 Ermittlungsverfahren leitete die Bundesrepublik zwischen 1945 und 1969 ein. Etwa 50 000 Männer wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. Als „175er“ geoutet war die bürgerliche Existenz vorüber. 1969 entschärfte Bonn den Paragrafen, gestrichen sollte er erst 1994 werden. 

Anfang Mai dieses Jahres hat der Berliner Senat einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, um die Bundesregierung aufzufordern, die verurteilten Homosexuellen aus beiden deutschen Staaten zu rehabilitieren. Vor zehn Jahren hob der Bundestag die NS-Urteile gegen Homosexuelle auf. Wer in der Bundesrepublik aufgrund desselben Paragrafen belangt wurde, ist nicht rehabilitiert. „Der Paragraf 175 widerspricht der seit 1949 im Grundgesetz garantierten freien Entfaltung der Persönlichkeit und ist deshalb auch nachträglich nicht hinzunehmen“, so Dilek Kolat (SPD), die Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, in ihrer Bundesrats-Rede. Der vom Senat beauftragte Jurist Prof. Hans-Joachim Mengel kommt zu dem Ergebnis, dass die rückwirkende Aufhebung der Urteile rechtlich zulässig sei. Der Berliner Senat setzt sich außerdem dafür ein, die Diskriminierung bis in die 1990er Jahre aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Kolat mahnt zur Eile: „Die Betroffenen sind heute 70 bis 90 Jahre alt.“ 

„Unter Männern. Schwul in der DDR“, Ringo Rösener und Markus Stein, D, 2012. Weitere Infos unter www.unter-maennern-film.de

Autor*in
Birgit Güll

ist Redakteurin, die für den „vorwärts“ über Kultur berichtet.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare