Kultur

Endlich ein Kommentar zum Parteiengesetz: Politisch brisant - juristisch aufbereitet

von Katarina Günther · 18. August 2008

Es ist schon erstaunlich, dass es seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland fast zwei Jahrzehnte lang möglich war, Parteien ohne eine entsprechendes Gesetz zu gründen. Nicht weniger fragwürdig ist, dass nach dem Erlass dieses Gesetzes am 24. Juli 1967 eine Kommentierung bis dato ausblieb. Dieses Versäumnis wog umso schwerer, als Vorkommissionen immer wieder Rechtsfragen aufgeworfen haben, die von Gerichten entschieden wurden, aber nicht vollumfänglich wissenschaftlich durchdrungen waren. Nun endlich liegt der 1. Kommentar vor

Das Parteingesetz regelt Fragen von hoher politischer Bedeutung, wie die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Partei, Satzung und Programme, Organe, Rechte der Mitglieder und Parteienspenden. Darüber hinaus enthält es rechtliche Vorgaben für die Buchführungs- und Rechenschaftspflicht der politischen Parteien, deren Missachtung strafrechtliche Sanktionen nach sich zieht und das Verbot verfassungswidriger Parteien. Und doch fehlte bislang die zusammenfassende wissenschaftliche Bearbeitung.



Die Prämissen von Normgebung und Norminterpretation


Die Ursache dafür liegt darin, "dass das Parteiengesetz es wie kein anderes Gesetz unternimmt, den politischen Prozess zu regeln und - partiell - zu bändigen. Angesichts der dem Regelungsgegenstand eigenen Dynamik stehen sowohl die Normgebung als auch die Norminterpretation unter besonderen Prämissen. Beide müssen politischem Handeln die ihm eigenen Entfaltungsmöglichkeiten einräumen, es andererseits aber an die Einhaltung von Regeln binden, soll nicht das rechtsstaatliche Gefüge des Grundgesetzes infrage gestellt sein", schreibt

Prof. Dr. Jörn Ipsen, Direktor des Instituts für Kommunalrecht der Universität Osnabrück und Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs im Vorwort zum Kommentar.

Unter seiner Federführung von haben sich fünf Autoren - Prof. Dr. Heike Jochum, Direktorin des Instituts für Finanz- und Steuerrechter der Universität Osnabrück, RA Prof. Dr. Thorsten Koch, Universität Osnabrück, Prof. Dr. Frank Salinger, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Bucerius Law Scholl, Hamburg und Dr. Katrin Stein, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kommunalrechter der Universität Osnabrück - schließlich zusammengefunden und eine Kommentierung erarbeitet. Diese bereitet das Recht der politischen Parteien wissenschaftlich auf und ordnet es in ihren verfassungsrechtlichen Rahmen ein. Das Werk bietet verlässliche Hilfestellung, wenn es um die rechtliche Seite der täglichen Arbeit der politischen Parteien und ihrer Untergliederungen geht.

Der Kommentar wendet sich nicht nur an Verfassungs-, Steuer- und Strafrechtler. Er ist ebenso interessant für Politiker, Interessenverbände, Journalisten, Politologen und engagierte Bürger.

Katarina Günther

Jörn Ipsen Hg.): ParteienG. Gesetz über die politischen Parteien. Kommentar, Verlag C.H. Beck, Vahlen, 1. Auflage 2008, 588 Seiten, 88 Euro, ISBN 973-3-406-57531-0

Autor*in
Katarina Günther

ist promovierte Rechtswissenschaftlerin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind juristische und steuerrechtliche Themen.

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