Endlich ein Kommentar zum Parteiengesetz: Politisch brisant - juristisch aufbereitet
Es ist schon erstaunlich, dass es seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland fast zwei Jahrzehnte lang möglich war, Parteien ohne eine entsprechendes Gesetz zu gründen. Nicht weniger
fragwürdig ist, dass nach dem Erlass dieses Gesetzes am 24. Juli 1967 eine Kommentierung bis dato ausblieb. Dieses Versäumnis wog umso schwerer, als Vorkommissionen immer wieder Rechtsfragen
aufgeworfen haben, die von Gerichten entschieden wurden, aber nicht vollumfänglich wissenschaftlich durchdrungen waren. Nun endlich liegt der 1. Kommentar vor
Das Parteingesetz regelt Fragen von hoher politischer Bedeutung, wie die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Partei, Satzung und Programme, Organe, Rechte der Mitglieder und
Parteienspenden. Darüber hinaus enthält es rechtliche Vorgaben für die Buchführungs- und Rechenschaftspflicht der politischen Parteien, deren Missachtung strafrechtliche Sanktionen nach sich zieht
und das Verbot verfassungswidriger Parteien. Und doch fehlte bislang die zusammenfassende wissenschaftliche Bearbeitung.
Die Prämissen von Normgebung und Norminterpretation
Die Ursache dafür liegt darin, "dass das Parteiengesetz es wie kein anderes Gesetz unternimmt, den politischen Prozess zu regeln und - partiell - zu bändigen. Angesichts der dem
Regelungsgegenstand eigenen Dynamik stehen sowohl die Normgebung als auch die Norminterpretation unter besonderen Prämissen. Beide müssen politischem Handeln die ihm eigenen
Entfaltungsmöglichkeiten einräumen, es andererseits aber an die Einhaltung von Regeln binden, soll nicht das rechtsstaatliche Gefüge des Grundgesetzes infrage gestellt sein", schreibt
Prof. Dr. Jörn Ipsen, Direktor des Instituts für Kommunalrecht der Universität Osnabrück und Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs im Vorwort zum Kommentar.
Unter seiner Federführung von haben sich fünf Autoren - Prof. Dr. Heike Jochum, Direktorin des Instituts für Finanz- und Steuerrechter der Universität Osnabrück, RA Prof. Dr. Thorsten Koch,
Universität Osnabrück, Prof. Dr. Frank Salinger, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Bucerius Law Scholl, Hamburg und Dr. Katrin Stein, wissenschaftliche
Mitarbeiterin am Institut für Kommunalrechter der Universität Osnabrück - schließlich zusammengefunden und eine Kommentierung erarbeitet. Diese bereitet das Recht der politischen Parteien
wissenschaftlich auf und ordnet es in ihren verfassungsrechtlichen Rahmen ein. Das Werk bietet verlässliche Hilfestellung, wenn es um die rechtliche Seite der täglichen Arbeit der politischen
Parteien und ihrer Untergliederungen geht.
Der Kommentar wendet sich nicht nur an Verfassungs-, Steuer- und Strafrechtler. Er ist ebenso interessant für Politiker, Interessenverbände, Journalisten, Politologen und engagierte Bürger.
Katarina Günther
Jörn Ipsen Hg.): ParteienG. Gesetz über die politischen Parteien. Kommentar, Verlag C.H. Beck, Vahlen, 1. Auflage 2008, 588 Seiten, 88 Euro, ISBN 973-3-406-57531-0
ist promovierte Rechtswissenschaftlerin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind juristische und steuerrechtliche Themen.