Es besteht kein Zweifel daran, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Kulturstaat ist. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts versteht die Bundesrepublik als Kulturstaat. Was
rechtlich gilt, sollte auch in der Verfassung rechtlich verankert sein.
Als Staatszielbestimmung aber formuliert das Grundgesetz nur Sozialstaat, Umweltschutz, Tierschutz, gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und Friedensgebot. Wir meinen, es ist Zeit, die
kulturellen Lebensgrundlagen als gleichwertiges Verfassungsziel darzustellen. Ein Staatsziel Kultur unterstreicht die Verantwortung des
Staates, das kulturelle Erbe zu bewahren, zu schützen und weiterzuentwickeln. Damit wäre die Kultur dem Sozialstaatsprinzip und dem Staatsziel des Erhalts der natürlichen Lebensgrundlagen
gleichgestellt.
Wir stellen fest, dass in nahezu allen Bundesländern Schutz, Pflege und Förderung von Kunst und Kultur als staatliche Aufgabe von Verfassungsrang festgelegt sind.
Wir stellen weiterhin fest, dass im Vertrag der Europäischen Gemeinschaft in Artikel 151 die Wahrung und Förderung der Vielfalt der Kulturen formuliert ist und EU-Mitgliedsländer die Kultur
in ihren Verfassungen explizit festgeschrieben haben.
Wir unterstützen die Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker aller im Bundestag vertretenen Fraktionen in ihrem Bemühen, den Artikel 20 GG durch die Staatszielbestimmung "Der Staat schützt
und fördert die Kultur" zu ergänzen, so wie es die Enquete-Kommission in ihrem Zwischenbericht vom 1. Juni 2005 gefordert hat.
Eine Verankerung der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz würde die Verantwortung des Staates unterstreichen, das kulturelle Erbe zu bewahren, zu schützen und die Kultur zu fördern. Eine
solche Staatszielbestimmung wäre ein positives Signal für die Kultur und könnte Wirkungskraft entfalten für Europa, den Bund, die Länder und die Kommunen.
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Kulturforum der Sozialdemokratie
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.