Kultur

40 Jahre Künstlersozialversicherung: Ein echtes Jahrhundertwerk

Sie ist in dieser Form einmalig in Europa: die gesetzliche Absicherung selbstständiger Künstlerinnen und Künstler bei Krankheit und im Alter. Das Künstlersozialversicherungsgesetz vom 26. Mai 1981 schafft dafür die Grundlagen.
von Thomas Horsmann · 26. Mai 2021
Einer der Väter der Reform 1981: Herbert Ehrenberg (SPD), Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Einer der Väter der Reform 1981: Herbert Ehrenberg (SPD), Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

Im Plenarsaal des Bonner Bundestages trägt die CDU/CSU-Opposition an diesem Tag noch einmal ihre Verfassungsbedenken vor. Als letzter Redner weist der sozialdemokratische Bundesarbeitsminister Herbert Ehrenberg die Kritik entschieden zurück. Schließlich stimmt der Bundestag ab. Das Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz — KSVG) wird am 26. Mai 1981 mit den Stimmen der sozialliberalen Koalition angenommen. „Mit großer Mehrheit!“, jubelt der SPD-Abgeordnete Hans-Jürgen Wischnewski. Endlich, lässt sich hinzufügen.

Denn der Weg zum KSVG, das am 1. Januar 1983 in Kraft tritt und zur Schaffung der Künstlersozialkasse (KSK) führt, ist weit. Die Vorgeschichte beginnt 1971 unter Bundeskanzler Willy Brandt. Der Bundestag beschließt auf Anregung der SPD-Fraktion von der Bundesregierung einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der künstlerischen Berufe anzufordern. Der Autorenreport, der Schriftsteller, Übersetzer und Journalisten betrifft, liegt 1972 vor. Erst 1975 folgt der Bericht zu den übrigen Künstlerinnen und Künstlern. Das Ergebnis offenbart ihre bedrückende Lage. Durch unregelmäßige Auftragslagen und schwankende Honorare sind Freischaffende meist nicht in der Lage, sich Rücklagen zu schaffen, die sie bei Krankheit und im Alter absichern. Die Einkünfte reichen nicht einmal dafür, freiwillig in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einzutreten.

Künstler werden benachteiligt

Diesem unhaltbaren Zustand, der der Bedeutung der Kunst nicht angemessen ist und Künstlerinnen und Künstler gegenüber anderen selbstständigen Gewerbetreibenden benachteiligt, nimmt sich die sozialliberale Koalition an. Sie will ersteren eine gesetzlich garantierte Kranken- und Rentenversicherung anbieten. Besonders engagiert und hartnäckig arbeiten drei Sozialdemokraten am Jahrhundertwerk: Dieter Lattmann, Bundestagsabgeordneter und Schriftsteller, Egon Lutz, Bundestagsabgeordneter und Redakteur, sowie Herbert Ehrenberg, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Ein erster Gesetzentwurf wird von SPD und FDP am 2. Juni 1976 vorgelegt. Er sieht eine Mischfinanzierung der Künstlersozialkasse vor ähnlich der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Arbeitnehmer: Die versicherten Künstlerinnen und Künstler zahlen die Hälfte des Beitrags, der Rest wird durch die Verwerter bzw. Auftraggeber sowie staatliche Zuschüsse finanziert.

Die SPD siegt über die Union

Kulturelle Unternehmer und Verwerter protestieren heftig, dass sie für die soziale Absicherung von selbstständigen Künstlern aufkommen sollen. Unterstützt werden sie von der CDU/CSU-Opposition, die für eine „systemkonforme Einbeziehung“ der Künstler in das soziale Sicherungsnetz plädiert. Wie andere Selbstständige auch sollen Künstlerinnen und Künstler freiwillig in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung eintreten und allein Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zahlen. Erst dann soll der Staat aktiv werden und helfen. Wichtig: Die Verwerter müssten in diesem Szenario nichts zahlen.

Der CDU/CSU-Opposition gelingt es, das Gesetz bis zur nächsten Bundestagswahl 1980 zu verzögern. Doch die sozialliberale Koalition gewinnt, legt das Gesetzesvorhaben erneut vor und verabschiedet es 1981. Die Einwände der Union sind unverändert, doch ihre Verfassungsklage bleibt erfolglos.

Schutz in der Corona-Krise

Seither sind die Verwerter, die wirtschaftlichen Nutznießer künstlerischer Arbeit, an der Finanzierung der rechtlich selbstständigen Leistungserbringer beteiligt, eine Regelung, die einmalig in Europa ist. Schon im ersten Jahr ihres Bestehens sichert die KSK 12.000 freie Künstlerinnen und Künstler ab, 2020 sind es 192.000. Und ganz aktuell: Ohne die KSK würde die Corona-Krise die selbstständigen Künstlerinnen und Künstler noch viel härter treffen.

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Thomas Horsmann

ist freier Journalist und Redakteur.

 

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