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Worauf Deutsch-Türken bei der Reise in die Türkei achten müssen

Deutsch-Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft sollten bei Reisen in die Türkei vorsichtig sein. Sie können derzeit laut Auswärtigem Amt nicht mit deutschem konsularischem Schutz gegen „hoheitliche“ Maßnahmen der ‪Türkei‬ rechnen. Was das bedeutet, lesen Sie hier.
von Christian Rath · 26. Juli 2016
Deutsch-Türken mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten bei der Reise in die Türkei vorsichtig sein.
Deutsch-Türken mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten bei der Reise in die Türkei vorsichtig sein.

Für Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, werden derzeit als mögliche „hoheitliche“ Maßnahme der Türkei „Reisebeschränkungen bei der Ausreise“ genannt. Darauf weist das Auswärtige Amt (AA) in einem aktuellen Hinweis auf seiner Webseite hin. Ein früherer Hinweis auf die sofortige Einziehung zum Militärdienst wurde inzwischen gestrichen. Eine reale Gefahr dürfte aber die mögliche Verhaftung von (vermeintlichen) Aktivisten der Gülen-Bewegung sein, was vom AA jedoch nicht explizit angesprochen wird.

Türkei sieht Deutsch-Türken als Türken

Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland inhaftiert wird, kann er verlangen, dass die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat benachrichtigt werden. Das ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen. Die Diplomaten können den Deutschen dann besuchen und ihm schreiben. Sie können sich für ordentliche Haftbedingungen einsetzen, den Kontakt zu Angehörigen herstellen und einen geeigneten Anwalt empfehlen. Konsulatsbeamte können freilich nicht auf das Strafverfahren selbst einwirken oder gar die Entlassung bewirken.

Diesen konsularischen Schutz gewährt Deutschland auch Doppelstaatlern. Nur im Land der anderen Staatsangehörigkeit (also zum Beispiel in der Türkei) ist dies meist nicht möglich. Denn die Türkei sieht Deutsch-Türken zunächst als Türken und nicht als Deutsche. Sie verbittet sich daher die konsularische Einmischung Deutschlands. Das dürfte international auch so üblich sein.

4,3 Millionen Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit

Bei Notlagen, die nicht aus hoheitlichen Maßnahmen des türkischen Staates resultieren, können natürlich auch Doppelstaatler in der Türkei deutsche konsularische Hilfe bekommen, etwa bei Krankheiten, Unfällen oder wenn einer der Reisenden unterwegs stirbt.

Nach dem Zensus 2011 hatten in Deutschland 4,3 Millionen Menschen eine doppelte Staatsangehörigkeit. Davon besaßen rund 530 000 Personen neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit. Die Deutsch-Türken waren nach Deutsch-Polen (690 000) und Deutsch-Russen (570 000) die drittgrößte Gruppe unter den Doppelstaatlern.

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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