Warum noch immer tausende Ortskräfte in Afghanistan ausharren
Ahmad Sultani hat eine Menge für Deutschland getan. Neun Jahre arbeitete der heute 32-Jährige als sogenannte Ortskraft für die Bundeswehr in Afghanistan. Er übersetzte für die Soldat*innen und half im Camp in Masar-i-Scharif. „Wir waren die Augen und Ohren der Soldaten. Wenn wir unter Beschuss gerieten, haben wir Schulter an Schulter im Sand gelegen“, erzählt Sultani. „Wir haben unsere letzten Zigaretten miteinander geteilt.“
Wenn der Afghane heute über Deutschland spricht, ist Bitterkeit in seiner Stimme. Er sei „vollkommen enttäuscht“ von den Deutschen, sagt Sultani. Als am 29. Juni 2021 das letzte Bundeswehr-Flugzeug aus Masar-i-Scharif abhob, um die Soldat*innen nach Deutschland zu bringen, stand er auf dem Tower. Mit einem Fernsehteam der ARD habe er der Maschine hinterhergeschaut. Dass die Taliban kurz darauf die Provinz einnehmen würden, sei da bereits klar gewesen. Dass Ahmad Sultani im Juli 2021 Afghanistan verlassen konnte, habe er aber nicht den Deutschen zu verdanken: Ein Freund aus den Niederlanden habe sich gekümmert und dafür gesorgt, dass Sultani ins Land kommen konnte. Die Deutschen dagegen hätten ihn im Stich gelassen.
Die Hürden des „Ortskräfteverfahrens“
„Deutschland hat uns 20 Jahre lang Demokratie und Menschenrechte vermittelt und jetzt, wenn wir sie einfordern, wollen sie nichts mehr davon wissen“, sagt Ahmad Sultani. Etwas anders drückt es Günter Burkhard aus. Nach Ansicht des Geschäftsführers von Pro Asyl habe die Bundesrepublik schlichtweg eine rechtliche Verpflichtung, die ehemaligen Ortskräfte und ihre Familien aufzunehmen, „weil sie durch das Handeln Deutschlands in Gefahr gebracht wurden“.
Seit 2013 gibt es zwar das sogenannte Ortskräfteverfahren, nachdem auf eine Gefährdungsanzeige hin die individuelle Situation geprüft wird. Wird die Gefährdung bestätigt, stellt das Bundesinnenministerium ein Visum für die Anreise nach Deutschland aus. Doch prüft immer das Ministerium, für das die jeweilige Ortskraft tätig gewesen ist. Eine Überprüfung der Gefährdungslage ist häufig nicht leicht. Verfahren ziehen sich hin. Zudem richtet sich der Status als Ortskraft häufig nach dem Arbeitsvertrag: Subunternehmer*innen haben meist keine Ansprüche. Und bei den Angehörigen darf meist nur die „Kernfamilie“ ausreisen – was auch immer das dann genau bedeutet.
„Wir lassen sie nicht zurück.“
„Wir brauchen ein Bundesaufnahmeprogramm, das seinen Namen auch verdient“, fordert daher Pro-Asyl-Chef Burkhard. Das Ortskräfteverfahren müsse dringend reformiert werden. Das hat die Ampel eigentlich auch vor. „Wir wollen diejenigen besonders schützen, die der Bundesrepublik Deutschland im Ausland als Partner zur Seite standen und sich für Demokratie und gesellschaftliche Weiterentwicklung eingesetzt haben“, formuliert sie ihren Anspruch im Koalitionsvertrag und verspricht: „Deswegen werden wir das Ortskräfteverfahren so reformieren, dass gefährdete Ortskräfte und ihre engsten Familienangehörigen durch unbürokratische Verfahren in Sicherheit kommen.“
Die Wirklichkeit hinkt diesem Anspruch jedoch noch immer hinterher. „Wir haben bis heute ein Verfahren, das intransparent und voller Hürden ist“, kritisiert die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne). Das liege nicht zuletzt an der Beharrungskraft von Verwaltungen, die nun, nach 16 Jahren CDU-geführter Regierungen, eine 180-Grad-Wende vollziehen müssten. „Das darf uns aber nicht lähmen“, so Amtsberg. Im Interview mit der „Bild am Sonntag“ sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den in Afghanistan verbliebenen Ortskräften eine schnelle Ausreise zu. Gemeinsam mit Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) arbeite sie an einem Bundesaufnahmeprogramm. „Wir lassen sie nicht zurück“, versprach Faeser.
Den schlimmsten Fall von Anfang an mitdenken
Immerhin: Nach Angaben des Inneministeriums konnten seit dem Fall von Kabul im August vergangenen Jahres 15.759 afghanische Ortskräfte und Familienangehörige in die Bundesrerublik geholt werden. Dass Deutschland keinerlei diplomatischen Beziehungen zur Taliban-Regierung unterhält, erschwert die Aufnahme weiterer Menschen jedoch zusätzlich. Auch internationale Hilfsorganisationen stehen als Ansprechpartner*innen im Land nicht zur Verfügung.
Wie wichtig eine Regelung für Ortskräfte auch über Afghanistan hinaus ist, betont Marcus Grotian. Als Panzergrenadier war er für die Bundeswehr in Afghanistan. Nach seiner Rückkehr gründete er ein „Patenschaftsnetzwerk“, um afghanischen Ortskräften zu helfen. Kurz vor dem Jahrestag der Machtübernahme der Taliban hat das Netzwerk einen Kongress organisiert, bei dem sich die Ortskräfte vernetzen und ihre Anliegen mit der Politik teilen können. Sultani kommt hier ebenso zu Wort wie Burkhard und Amtsberg.
„Noch immer scheinen die Menschen im friedlichen Berlin die Situation in der Welt nicht so richtig anzuerkennen“, sagt Grotian. Eine ähnliche Situation wie vor einem Jahr in Afghanistan könne bald in Mali drohen. Hier hat die Bundeswehr ihren Einsatz Ende vergangener Woche ausgesetzt. Zieht sie ab, sind auch in dem afrikanischen Land tausende Ortskräfte in Gefahr. Für Grotian ist deshalb klar: „Bei jedem Bundeswehr-Einsatz muss der schlimmste Fall in Zukunft von Anfang an mitgedacht werden.“
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.