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Klage gegen Deutschland wegen US-Drohnen-Angriffen

Die Bundesregierung soll verhindern, dass der US-Militärflughafen Ramstein für Drohnenschläge im Jemen genutzt wird. Das fordern vor dem Kölner Verwaltungsgericht drei Jemeniten, die Angehörige durch einen US-Angriff verloren haben.
von Christian Rath · 16. Oktober 2014
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Die Kläger aus dem Jemen haben zwei Verwandte bei einem Drohnenangriff im August 2012 verloren. Der Ingenieur Faisal bin Ali Jaber schilderte den tragischen Vorfall bei einer Veranstaltung in Berlin: Sein Schwager, eines der Opfer, gehörte zu einer Gruppe von Imamen, die für Toleranz und gegen Terrorismus eintraten. Nachdem er Al-Qaida-Mitglieder aufgefordert hatte, mit ihm zu diskutieren, meldeten sich nach einigen Tagen drei Personen, die sich mit ihm treffen wollten. Der Imam nahm zu dem Treffen einen Verwandten mit, weil er Angst vor den Al-Qaida-Leuten hatte. Alle fünf Männer wurden bei dem Treffen von einer US-Drohne mit Raketen beschossen und in Stücke gerissen.

Die Anwälte der Kläger haben ihre 43-seitige Klageschrift am Mittwoch am Verwaltungsgericht Köln eingereicht. In der Klageschrift argumentieren sie, dass US-Drohnenangriffe im Jemen generell völkerrechtswidrig sind, denn es gibt keine kriegerische Auseinandersetzung mit dem Jemen. Die US-Argumentation, dass die Vereinigten Staaten sich in einem weltweiten Krieg mit Al Qaida befinden, wird von Völkerrechtlern in Europa abgelehnt.

Drohnen-Angriffe laufen über Ramstein

Die Bundesregierung soll ihre Anlagen auf dem US-Militärflughafen Ramstein in Rheinland-Pfalz nicht mehr für solche Drohnen-Angriffe zur Verfügung stellen. Ramstein ist doppelt in die Angriffe einbezogen. Zum einen laufen die Satelliten-Signale aus dem Jemen über Ramstein und nur dank der Relais-Station in Deutschland können Drohnenpiloten in den USA unbemannte Flugkörper im Jemen steuern und Bilder vom Einsatz sehen. Außerdem sitzt in Ramstein eine Einheit von Analysten (DGS-4), die solche Einsätze mit Hilfe der Drohnen-Kameras überwacht.

Die Jemeniten berufen sich in ihrer Klage auf das Grundrecht auf Leben. Sie und ihre Verwandten müssten jederzeit mit neuen Drohnenangriffen rechnen. Seit August 2012 habe es in der Region Hadramout zehn weitere Drohnenschläge gegeben. Gefährdet seien alle Männer im wehrfähigen Alter, wenn sie in Gruppen zusammenkommen. Deutschland habe eine Schutzpflicht für Ausländer, wenn von deutschem Boden eine Gefahr für ihr Leben ausgeht. Da sich die USA im Nato-Truppenstatut verpflichtet hat, deutsches Recht zu achten, müsse die Bundesregierung dies nun gegenüber den USA durchsetzen.

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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