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Kann Deutschland russischen Geflüchteten Asyl gewähren?

Immer mehr Russinnen und Russen denken über Flucht aus ihrem Land nach. Wer sich nach Deutschland durchschlägt, kann unter Umständen als Flüchtling anerkannt werden. Wer sich bereits gegen Putin engagierte, hat es dabei leichter.
von Christian Rath · 14. März 2022
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Dieser Artikel wurde zuerst am 14. März 2022 veröffentlicht.

Über die außen- und innenpolitische Entwicklung geschockt, denken immer mehr Russinnen und Russen über Auswanderung und Flucht nach. Tausende verlassen bereits das Land aus Angst, dass dies bald nicht mehr möglich ist. Viele reisen derzeit nach Georgien oder Armenien aus, auch weil es keine Flüge nach Westeueropa oder in die USA mehr gibt. Doch welche Perspektiven hätten russische Flüchtlinge, wenn sie sich nach Deutschland durchschlagen?

Visum für Deutschland als Voraussetzung

Im Vergleich zu ukrainischen Flüchtlingen haben Russ*innen zunächst zwei gravierende Nachteile. Schon vor dem Krieg war für Ukrainer*innen mit einem biometrischen Reisepass die Einreise in die EU für 90 Tage ohne Visum möglich, während Russ*innen sich erst aufwendig bei einer EU-Botschaft ein Visum besorgen mussten.

Außerdem hat die EU Anfang März für ukrainische Flüchtlinge die so genannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Flüchtlinge aus der Ukraine können ohne Asylverfahren bis zu drei Jahre in der EU bleiben. Sie können arbeiten und Sozialleistungen erhalten. Für Russ*innen gelten diese Sonderregeln nicht.

Russ*innen müssen Asyl beantragen

Sie müssten in Deutschland individuell Asyl beantragen. Wer bisher schon in Russland oppositionell tätig war, dürfte gute Chancen auf Asyl in Deutschland haben. Das gleiche dürfte für russische Journalist*innen gelten, denen politische Verfolgung droht, wenn sie die Wahrheit über den Krieg gegen die Ukraine berichten. Asylberechtigt sind auch russische Soldat*innen, die sich nicht an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg beteiligen wollen.

Auch wer sich erst nach der Flucht in Deutschland gegen das Putin-Regime engagiert, kann theoretisch Asyl erhalten. Er/sie muss laut Asylgesetz aber nachweisen, dass dies „einer festen, bereits im Herkunftsland erkennbar betätigten Überzeugung“ entspricht.

Viele Syrer*innen wurden in Deutschland als Flüchtling anerkannt, weil sie bei einer Rückkehr nach Syrien Ärger schon wegen ihrer Ausreise bekommen könnten. Hier waren die deutschen Gerichte allerdings uneinig. Und für Russland kommt eine derartige Argumentation ohnehin zu früh. Noch weiß niemand, wie die russischen Sicherheitsbehörden auf Rückkehrer reagieren würden.

Nach der Dublin-III-Verordnung der EU ist für das Asylverfahren eigentlich das Land des ersten Kontakts zuständig. Da ohne Visum keine Einreise per Flugzeug möglich ist, müssten sich Russ*innen auf dem Landweg nach Deutschland durchschlagen und kämen dabei vorher zum Beispiel durch Polen. Deutschland kann jedoch ausdrücklich oder stillschweigend auf die Dublin-Rückschiebung nach Polen verzichten.

Humanitäre Aufnahme wäre möglich

Deutschland könnte geflüchteten Russ*innen aber auch die Unwägbarkeiten eines Asylverfahrens ersparen und ihnen generell oder bestimmten Gruppen die humanitäre Aufnahme gewähren. Rechtsgrundlage wäre Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes. Solche Aufnahmeprogramme kann der Bund beschließen oder einzelne Bundesländer, die aber die Zustimmung des Bundes benötigen. Solche Programme können nicht eingeklagt werden, sondern werden politisch beschlossen.

Einzelne Bundesländer können auch einen Abschiebestopp nach Russland beschließen. Soll dieser länger als sechs Monate dauern, wäre aber wieder die Zustimmung des Bundes erforderlich. Bundesinnenministerin ist derzeit die Sozialdemokratin Nancy Faeser.

Erleichtert wurde in den letzten Jahren die Einwanderung von Fachkräften und Hochschulabsolvent*innen. Diese können auch ohne die feste Zusage eines Unternehmens zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Für kurzfristig fliehende Russ*innen dürfte dies aber keine Option sein. Erforderlich sind in der Regel Deutschkenntnisse, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen. 

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