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Kampf gegen IS: Einsatz der Bundeswehr muss mit Völkerrecht vereinbar sein

Die Bundeswehr will Tornado-Aufklärungsjets für den Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat bereitstellen. Doch jeder Bundeswehreinsatz im Ausland benötigt ein Mandat des Bundestags und muss mit dem Völkerrecht vereinbar sein.
von Christian Rath · 26. November 2015
Tornado der Bundeswehr
Tornado der Bundeswehr

Greift die Bundeswehr bald in die Auseinandersetzungen mit dem „Islamischen Staat“ (IS) ein? Die Bundeswehr möchte Tornado-Aufklärungsflugzeuge für den Kampf gegen die Terrororganisation bereitstellen. Völkerrechtlich gäbe es mehrere Möglichkeiten, diesen Bundeswehr-Einsatz zu rechtfertigen. Am unproblematischten ist ein Mandat des UN-Sicherheitsrats für militärische Maßnahmen. Die Resolution des Sicherheitsrats von vorigem Freitag forderte die Staaten zwar auf „alle nötigen Maßnahmen“ im Kampf gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat im Irak und Syrien zu ergreifen. Am vergangenen Freitag war jedoch noch klar, dass militärische Maßnahmen davon nicht umfasst sind, inzwischen gibt es aber auch andere Interpretationen.

Russland will einem militärischen UN-Mandat nur zustimmen, wenn die syrische Regierung in die Koordination der Kämpfe einbezogen wird. Das versuchen die westlichen Staaten zu vermeiden, weil man das Regime in Damaskus nicht als legitimen Partner behandeln will. Russland stützt seine Einsätze in Syrien auf ein Mandat der syrischen Regierung.

Kein Einsatz ohne Mandat des Bundestags

Die USA haben ihre Bombardements in Syrien bisher damit gerechtfertigt, dass man dem irakischen Staat gegen Angriffe beistehe, die von syrischem Boden ausgehen. Neben dem Völkerrecht muss auch das deutsche Grundgesetz beachtet werden. Seit einem Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts 1994 gilt, dass jeder Bundeswehreinsatz im Ausland ein Mandat des Bundestags benötigt.

Dies kann auch für Maßnahmen der bloßen Luftaufklärung gelten, wie Karlsruhe 2008 entschied. Der Bundestag müsse immer dann vorab zustimmen, wenn es „greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen“ gibt. Danach hätten auch die deutschen AWACS-Flieger in der Türkei während des Irak-Kriegs 2002 ein Parlamentsmandat benötigt. Es kommt also nicht nur darauf an, ob die Bundeswehr selbst schießen will, sondern auch darauf, ob sie beschossen werden könnte.

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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