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EU-Mythen klargestellt: Selbstgehäkelte Topflappen werden nicht verboten

Über das Europäische Parlament und seine Beschlüsse kursieren viele Gerüchte und Halbwahrheiten. Viele halten sich seit Jahren, obwohl sie mehrfach widerlegt wurden. Wir klären auf. Heute: Omas selbstgehäkelte Topflappen dürfen weiter benutzt werden.
von Tamara Rösch · 22. Mai 2019
Auch wenn anderes behauptet wird: Niemand hatte je die Absicht, Topflappen zu verbieten.
Auch wenn anderes behauptet wird: Niemand hatte je die Absicht, Topflappen zu verbieten.

„Die regulierungswütige EU hat ein neues Opfer gefunden: den Grillhandschuh. Künftig soll er nur noch mit strengen Auflagen verkauft werden dürfen“, beschreibt wochenblick.at einen Vorstoß der EU-Kommission im Jahre 2016. Die Auflagen für Ofenhandschuhe sollen neu geregelt werden, dieser gelten jetzt nämlich als Schutzausrüstung. Deshalb, so wochenblick.at, dürfen „diese auch an Privatpersonen nur noch unter strengen Auflagen verkauft werden“. Die österreichische Zeitung prognostiziert, dass diese Verordnung „womöglich sogar das Aus für den gehäkelten Topflappen auf dem Weihnachtsbasar bedeuten.“

Niemand soll sich die Finger verbrennen

Wahr ist: Es gibt eine Regelung der EU. „Die EU-Gesetzgeber (die Regierungen und das Europäische Parlament) haben auf Vorschlag der Kommission Anfang 2016 zusammen mit anderen Marktstandards für die persönliche Schutzausrüstung bei Arbeit und Freizeit beschlossen“, schreibt die Europäische Kommission. Der Grund: Die Verbrennungsgefahr sei zu hoch. Also sollen die neuen Regelungen dazu dienen, dass sich Verbraucher auch in ihrer Freizeit nicht die Finger aufgrund eines mangelhaften Ofenhandschuhs verbrennen.

„Die Sicherheit der Bürger ist eine Priorität für die Verbraucherpolitik und Produktregulierung, ganz gleich ob auf nationaler oder europäischer Ebene. Eine Reihe von schlimmen und auch tödlichen Unfällen bei der Arbeit oder in der Freizeit aufgrund mangelhafter persönlicher Schutzausrüstung zeigt, dass im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt verkaufte Produkte überall sicher sein sollten“, fährt die Europäische Kommission fort.

Kein Verbot von selbstgehäkelten Topflappen

EU-Parlamentarier Tiemo Wölken (SPD) ist uns diesmal bei der Mythen-Aufklärung zuvorgekommen. Auf seinem Youtube-Kanal hat er einige aufgegriffen und klargestellt, unter anderem den Verdacht auf ein Verbot der selbstgehäkelten Topflappen. Er sagt: „Für selbstgehäkelte Topflappen gilt: Sie müssen weiterhin nicht nachweislich vor Hitze schützen. Man kann sie also selber benutzen.“ Die selbstgehäkelten Topfenlappen seien Dekoartikel und keine Schutzausrüstung, weshalb es da keine Verbote gibt.

Autor*in
Tamara Rösch

studiert Sozialwissenschaften und war im Frühjahr 2019 Praktikantin beim vorwärts-Verlag.

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