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Enteignung ist möglich

von Vera Rosigkeit · 20. März 2009
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Mit großer Mehrheit hat der Bundestag das sogenannte "Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz" (FMSE) beschlossen. Das Gesetz gilt als letzte Option, um die marode Bank Hypo Real Estate (HRE) durch Verstaatlichung zu retten. Für die Verstaatlichung dürfen Aktionäre enteignet werden. 379 Abgeordnete stimmten für das "Rettungsübernahmegesetz", 107 votierten dagegen. 46 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.

Die SPD-Politikerin Nicolette Kressl, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, verteidigte das Gesetz. Niemand in der Bundesregierung glaube, dass der Staat der bessere Banker sei, sagte sie. Doch benötige der Bund die 100-prozentige Kontrollmehrheit, um diese "systemrelevante Bank" zu stabilisieren. Vor der Enteignung als letztes Mittel werde die Bundesregierung aber noch versuchen, die freiwillige Zustimmung des US-Großaktionärs Christopher Flowers zu einer Verstaatlichung der Hypo Real Estate zu bekommen.

Die Möglichkeit der Enteignung soll allerdings nicht dauerhaft bestehen. Für die Einleitung des Verfahrens besteht eine Frist bis zum 30. Juni 2009.

Quelle: dradio.de

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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