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Digitaler EU-Impfnachweis: Wer ihn erhält, wo er gilt, was er bringt

Das Europaparlament hat den Weg für den digitalen EU-Impfnachweis frei gemacht. Ab 1. Juli soll er den Reiseverkehr innerhalb der EU erleichtern, in Deutschland ist er jetzt verfügbar. Was der Ausweis bringt, wie ihn jede*r Geimpfte bekommt.
von Jonas Jordan · 26. Mai 2021
Ein europaweit anerkannter Nachweis soll Geimpften bald weitgehende Freiheiten ermöglichen.
Ein europaweit anerkannter Nachweis soll Geimpften bald weitgehende Freiheiten ermöglichen.

Das Europäische Parlament hat der Verordnung für die digitalen Covid19-Zertifikate am Dienstag final zugestimmt. Damit haben die Brüsseler Parlamentarier*innen die Voraussetzungen für die EU-Mitgliedstaaten geschaffen, den digitalen Nachweis am 1. Juli, pünktlich vor der Sommertourismus-Saison, einzuführen. 

Was soll das Zertifikat bringen?

Das digitale Dokument soll eine EU-weite Gültigkeit besitzen. Darin wird unter anderem angezeigt werden, ob jemand vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist sowie wann und mit welchem Wirkstoff das passiert ist. Es soll aber auch Aufschluss darüber geben, ob jemand negativ getestet wurde oder bereits eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat. Über einen Barcode sollen diese Informationen fälschungssicher abgerufen werden können. Das Dokument soll in der jeweiligen Landessprache sowie auf Englisch sein.

Für die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel lässt der Beschluss hoffen: „Wir schaffen einen Rechtsrahmen, um pünktlich zum Sommer die Reisefreiheit schrittweise wieder zu erleichtern. Jetzt ist es an den EU-Mitgliedstaaten, diesen tatsächlich zu nutzen, und die Verifizierung auch für nationale Zwecke, wie etwa Museumsbesuche über das EU-System zu ermöglichen. So können wir ein erneutes Chaos vermeiden, wie wir es etwa bei den verschiedenen Corona-Warn-Apps der Mitgliedstaaten erlebt haben.“

In welcher Form wird der Nachweis vorliegen?

Drei verschiedene Nachweise wird es geben: Der überall in der EU abrufbare QR-Code soll eine Impfung nachweisen, aber auch einen negativen Test oder eine Genesung. Wer keine digitale Version nutzen möchte, kann den kostenlosen Bescheid auch in Papierform vorzeigen, zum Beispiel bei der Einreise am Flughafen. Über die Art und Weise, wie Bürger*innen den digitalen Nachweis erhalten, werden nationale Behörden informieren, in Deutschland kann er nach der Zweitimpfung in Impfzentren und Hausarztpraxen ausgestellt werden, wer bereits vollständig geimpft ist, kann sich den Nachweis nachträglich auch bei teilnehmenden Apotheken ausstellen lassen.

Ab wann wird das Dokument verfügbar sein?

Der Pass wurde Ende Juni eingeführt, um den Reiseverkehr innerhalb der EU noch vor der Sommersaison zu erleichtern. Die Regeln gelten zunächst für zwölf Monate. Während einer sechswöchigen Übergangsphase kann aber auch der gelbe Impfpass zur Erleichterung von innereuropäischen Reisen genutzt werden. Ab Mitte August sind dann voraussichtlich nur noch die Zertifikate gültig.

Welche Erleichterungen bietet der Nachweis für Geimpfte?

Für Personen, die über den digitalen, EU-weit gültigen Impfnachweis verfügen, sollen Reisen innerhalb der Europäischen Union wieder leichter möglich sein. Die Mitgliedstaaten der EU dürfen keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests für Inhaber*innen des Ausweises einführen – es sei denn, sie sind verhältnismäßig und notwendig für den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das steht mit Blick auf die Delta-Variante des Coronavirus wieder zur Debatte.

Wenn ein von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassener Impfstoff verwendet wurde, müssen alle Mitgliedstaaten die entsprechenden Impfnachweise aus anderen Mitgliedstaaten akzeptieren. Die Staaten können jedoch selbst entscheiden, ob sie auch Nachweise über Immunisierungen mit Impfstoffen anerkennen, die nur in einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen wurden oder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Notfallzulassung erhalten haben.

Wie ist der Stand in Deutschland?

In Deutschland erhalten vollständig geimpfte Personen nach der Immunisierung bereits das Impfzertifikat, digital für das Handy und in Papierform. Der entsprechende Nachweis kann zum einen in die Corona-Warn-App geladen werden, zum anderen steht zusätzlich die freiwillig nutzbare und kostenlose Anwendung namens „CovPass“ in allen App-Stores zur Verfügung. Alle vollständig geimpften Personen sollen den notwendigen QR-Code entweder in der Arztpraxis oder dem Impfzentrum bekommen, wo sie geimpft wurden. Auch eine Zusendung per Post ist möglich. Die dritte Variante, die Ausstellung in Apotheken, ist ebenfalls bereits ab Montag, 14. Juni, verfügbar.

Autor*in
Jonas Jordan
Jonas Jordan

ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo

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