Das Rüstungsembargo gegen Saudi-Arabien ist ein Erfolg der SPD
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Nils Schmid, die Bundesregierung hat sich verständigt, das Rüstungsembargo gegen Saudi-Arabien um weitere sechs Monate zu verlängern. Ist das ein Erfolg der SPD?
Auf jeden Fall. Andrea Nahles hatte mit Unterstützung der gesamten SPD-Bundestagsfraktion bereits in der vergangenen Woche unsere Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass das Moratorium, das ansonsten Ende März ausgelaufen wäre, um sechs Monate verlängert werden muss. Für diesen Zeitraum werden grundsätzlich auch keine Neuanträge genehmigt. Schließlich wird im Jemen immer noch Krieg geführt, in dem unschuldige Menschen ihr Leben lassen müssen.
Geht nach Ablauf dieser sechs Monate der Streit mit der Union von neuem los?
Das hängt erstens von der weiteren Entwicklung in der Region ab und zweitens vom Verhalten der Union. Sollte sich an den Rahmenbedingungen nichts Wesentliches ändern, kann ich mir nicht vorstellen, dass wir in sechs Monaten einfach so zur Tagesordnung übergehen.
Rüstungsexporte waren in den Koalitionsverhandlungen ein wichtiges Thema. Was sagt denn der Koalitionsvertrag dazu?
Im Koalitionsvertrag hat die SPD durchgesetzt, dass „wir ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.“ Außerdem wurde eine restriktive Rüstungsexportpolitik vereinbart, mit der die Rüstungsexporte für Drittländer weiter eingeschränkt werden sollen, die weder der NATO noch der EU angehören, bzw. diesen gleichgestellt sind. Kleinwaffen sollen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportiert werden. Die Rüstungssexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 sollen darüber hinaus geschärft werden. Hier muss das federführende Bundeswirtschaftsministerium endlich einen Entwurf vorlegen.
Was bedeutet die jetzt gefundene Lösung für europäische Gemeinschaftsprojekte im Rüstungsbereich?
Bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen erhalten bis Ende 2019 grundsätzlich ihre Gültigkeit. Die Bundesregierung wird sich aber bei den europäischen Partnern dafür einsetzen, dass die gemeinsam produzierten Rüstungsgüter im Jemen-Krieg nicht zum Einsatz kommen und dass während dieser neunmonatigen Verlängerung keine endmontierten Rüstungsgüter aus diesen Gemeinschaftsprogrammen an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate ausgeliefert werden.
Bleibt es beim deutschen Vetorecht bei internationalen Rüstungsprojekten?
Da den beteiligten deutschen Unternehmen zur Auflage gemacht wird, dass sie gegenüber den Vertragspartnern darauf bestehen müssen, dass in diesem Zeitraum keine endmontierten Rüstungsgüter an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate ausgeliefert werden, besteht de facto weiterhin ein Vetorecht.