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Cum-Ex und Cum-Fake: Warum die Politik nicht machtlos ist

Als hochkriminell bezeichnet Lothar Binding den Steuerraub durch Cum-Ex Geschäfte. Aber die Politik ist nicht machtlos, sagt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Dem Cum-Ex Betrug wurde die Grundlage entzogen. Doch nun folgt Cum Fake.
von Vera Rosigkeit · 22. November 2018
Lothar Binding
Lothar Binding

Laut Bericht des Recherchezentrums CORRECTIV ist der deutsche Staat zwischen 2001 bis 2016 um mindestens 32,8 Mrd. Euro durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte betrogen worden. Was geht einem sozialdemokratischen Politiker dabei durch den Kopf?

Dieses Geschäftsgebaren ist hochkriminell. Es ist ein Betrug an den Steuerzahlern. Denn auch der, der seine Steuern nicht bezahlt, will trotzdem an unserm Gemeinwesen teilhaben. Er will auf unseren Straßen fahren, ins Theater gehen und seine Kinder in die Schule schicken.

Bei Cum-Ex ist es allerdings schlimmer: Zahlt jemand seine Steuern nicht, handelt es sich um einen einfachen Schaden. Lässt sich aber jemand eine Steuer, die er gar nicht bezahlt hat, zurückerstatten, ist das nicht nur eine Steuer, die nicht eingeht, sondern ein Griff in den Steuertopf.

Deshalb lässt sich auch sagen, dass der Staat ausgeraubt wurde.

Was hat der Gesetzgeber falsch gemacht?

Mit Cum-Ex Geschäften wurde auf betrügerische Weise eine mehrfache Erstattung einer einmal gezahlten Steuer erschlichen. Dabei wurden Lücken im Verfahren der Dividendenbesteuerung gesetzeswidrig ausgenutzt.

Warum hat die Politik so spät reagiert?

Für die Steuerbehörden war zunächst nicht erkennbar, dass so etwas passiert. 2002 gab es einen Brief vom deutschen Bankenverband an das Bundesfinanzministerium, der so vage und nebulös formuliert war, dass er von niemandem so richtig ernst genommen wurde.

2007 kam eine erste Reform, die Cum-Ex verhindern sollte. Das hat auch funktioniert, allerdings nur innerhalb von Deutschland. Cum-Ex gab es weiterhin mit ausländischen Banken und Investoren. Darauf hat das Bundesfinanzministerium 2009 mit einem Schreiben reagiert, um den Auslandsbezug zu verhindern.

Waren diese Maßnahmen erfolgreich?

Erfolgreich war ein neues Kapitalertragssteuerverfahren, das 2011/2012 eingeführt wurde. Warum? Für die Rückerstattung der Steuer brauche ich eine Bescheinigung. Bekomme ich mit dieser Bescheinigung an einer anderen Stelle die Steuer zurückerstattet, merkt diese Stelle nicht unbedingt, dass mit einer anderen Bescheinigung dieser Anspruch bereits erhoben wurde. Deshalb wurden das Steuerbescheinigungsverfahren und das Erstattungsverfahren in eine Hand gegeben. Dadurch wird es unmöglich, einen Anspruch doppelt anzumelden.

Das klingt, als sei alles gut. Warum dann die aufwendige Berichterstattung in den Medien?

Bei der Berichterstattung in den letzten Wochen ging es um Cum-Ex-Geschäfte in anderen Ländern. Zu Inlandsfällen gab es dagegen nichts Neues. Gut in der aktuellen Berichterstattung ist, dass Banken, die beteiligt waren, beim Namen genannt werden und deren Netzwerke bzw. wer wem gehört und wer mit wem diese Deals gemacht hat, transparenter wird.

Wie schwer Transparenz auch für investigativ Interessierte (z.B. Journalisten) ist, bemerken wir auch daran, dass die geschätzten Zahlen des Schadens in den verschiedenen Ländern völlig vage sind und gegenwärtig nicht belegbar, obwohl viele Fälle schon lange zurück liegen.

Gibt es denn die Möglichkeit, einen Teil des Geldes zurückzubekommen?

Derzeit sind 267 Verfahren mit 5,7 Mrd. Euro Schaden in der Diskussion. Davon sind bisher ungefähr 2,4 Mrd. Euro zurückgekommen. Das zeigt: Wenn man in einem Rechtstaat solchen kriminellen Machenschaften nachgeht, hat man auch Erfolg. Man muss es nur tun – das allerdings klingt einfacher als es ist.

Das heißt, die Politik ist nicht machtlos?

In der Berichterstattung wird so getan, als würde es die Geschäfte noch geben. Ross und Reiter werden aber nicht genannt. Nein, die Politik ist nicht machtlos. Es ist etwas passiert. Cum-Ex-Geschäfte sind in Deutschland seit 2012 nicht mehr möglich. Allerdings ist „die Politik“ dabei auf Steuerverwaltung, Justiz und aufmerksame Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Und kaum wurde Cum-Ex Betrügereien die Grundlage entzogen, tauchen schon neue, wahrscheinlich ebenso kriminelle Geschäfte mit „American Depositary Receipts“ (ADR) auf. „Cum-Fake-Geschäfte“. ADR-Papiere werden von Banken ausgestellt, in den USA gehandelt und sollen dem Steuerbetrug in Deutschland und anderen Ländern dienen. Das Bundesfinanzministerium ist alarmiert und hat erste Schritte dagegen unternommen.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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