Zukunft der Rente: Das sind die Vorschläge der Rentenkommission
Was war die Aufgabe der „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“, kurz „Rentenkommission“?
Die im Mai 2018 von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat sich mit den „Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge ab dem Jahr 2025 befasst. Auf Grundlage ihrer fast zweijährigen Beratungen hat sie nun eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorgelegt und einen Vorschlag gemacht, wie die Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sichergestellt werden kann.
Wer ist Mitglied der Kommission?
Der Kommission gehören zehn Vertreter*innen der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft an. Geleitet wird sie von den früheren Bundestagsabgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) und Karl Schiewerling (CDU).
Was schlägt die Rentenkommission vor?
Ziel der Kommissionvorschläge ist, dass sowohl Beitragszahler*innen als auch Rentner*innen darauf vertrauen können, vor einer finanziellen Überforderung geschützt zu werden. Um dies zu erreichen, empfiehlt die Rentenkommission einen „neuen Dreiklang beim Sicherungsversprechen der Rente und der Höhe der Beiträge“. Dieser soll aus einer verbindlichen gesetzlichen „Haltelinie“ für das Rentenniveau und den Beitragssatz für einen Zeitraum von jeweils sieben Jahren, einer perspektivischen gesetzlichen Haltelinien für einen Zeitraum von jeweils 15 Jahren und „neuen sozialstaatlichen Bezugsgrößen im Rentenversicherungsbericht“ bestehen.
Was bedeutet das für die Rente ab 2026?
Der zurzeit geltende Mechanismus von verbindlichen gesetzlichen Haltelinien für Rente und Beiträge soll fortgesetzt werden. Verbindliche Haltelinien sollen ab 2026 jeweils sieben Jahre gelten und jeweils spätestens ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Haltelinien festgeschrieben werden. Das Renteniveau, also das Verhältnis einer gesetzlichen Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum aktuellen Durchschnittslohn, soll sich dabei in einem Korridor zwischen 44 und 49 Prozent bewegen. Perspektivische Haltelinien sollen nach dem Vorschlag der Kommission für den Zeitraum der jeweils folgenden 15 Jahre festgelegt werden. Erstmals wären sie damit spätestens ein Jahr vor Auslaufen der bis 2025 geltenden Haltelinien bis 2040 festzulegen.
Was bedeutet das für die Beitragssätze ab 2026?
Die verbindliche Haltelinie für den Beitragssatz (als obere Haltelinie) soll sich im Korridor zwischen 20 und 24 Prozent des aktuellen Bruttolohns bewegen.
Soll das Renteneintrittsalter weiter steigen?
Wenn es nach der Rentenkommission geht, nicht. Sie rät davon ab, jetzt über eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters zu entscheiden. Stattdessen soll 2026 der zu einem „Alterssicherungsbeirat“ weiterentwickelte Sozialbeirat dazu eine Einschätzung abgeben. Bereits jetzt gilt, dass das Renteneintrittsalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre ansteigt.
Soll die gesetzliche Rente die einzige Form der Altersversicherung sein?
Nein. Die Rentenkommission schlägt vor, den eingeschlagenen Weg der zusätzlichen Alterssicherung mit privater sowie betrieblicher Altersvorsorge weiterzugehen. Über Förderungen sollen die private sowie die betriebliche Altersvorsorge attraktiver gemacht werden, da der aktuelle Zustand „in vielfacher Hinsicht nicht zufriedenstellend“ sei. Die Kommission empfiehlt unter anderem die Förderung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener*innen sowie Verbesserungen und Vereinfachungen bei der Riester-Rente. Der Staat solle sich auch die Möglichkeit offenhalten, mit öffentlichen Trägern selbst ein entsprechendes Produkt anzubieten.
Sollen aus Sicht der Rentenkommission künftig auch Beamt*innen in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlen?
Diese häufig erhobene Forderung hält die Rentenkommission für nicht zielführend. Zwar komme es dadurch kurzfristig zu Entlastungen. Langfristig entstünden aber hohe zusätzliche Rentenleistungen.
Hat die Rentenkommission ihre Vorschläge einhellig gefasst?
Nein. Der Korridor beim Sicherungsniveau von 44 bis 49 Prozent ist aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds zu gering. In einem Sondervotum plädiert die DGB-Vertreterin Annelie Buntenbach deshalb für eine Abhebung auf 50 Prozent. Damit müssten die Renten auch bei steigenden Rentnerzahlen eine gewisse Zeit stärker steigen als die Löhne.
Wie geht es nun mit den Vorschlägen weiter?
Die Rentenkommission hat ihre Vorschläge am Freitag in einer Telefonkonferenz an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil übergeben. Dieser hatte bereits zuvor angekündigt, aus den Vorschlägen konkrete Gesetzesvorhaben machen zu wollen. Wann das Gesetzgebungsverfahren beginnt, ist allerdings noch unklar.
Und was gilt bis 2025?
Für die Zeit bis 2025 hat der Bundestag bereits ein Rentenpaket beschlossen. Darin wird das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Beitragssatz soll in den kommenden fünf Jahren die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Zurzeit liegt er bei 18,6 Prozent.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.