Wie das neue Anti-Doping-Gesetz wirken soll
Die SPD hat seit Jahrzehnten für ein Anti-Doping-Gesetz gekämpft – endlich wird Deutschland dieses Gesetz bekommen! Bundesjustizminister Heiko Maas ist das Thema engagiert angegangen, jetzt liegt es in den Händen des Parlaments, es erfolgreich zu Ende zu führen. Damit geht ein jahrelanger Diskussionsprozess zwischen Befürwortern und Gegnern zu Ende, in dem eine Vielzahl von Argumenten ausgetauscht und Lösungswege gesucht wurden.
Die Befürworter einer Dopingbekämpfung, die durch rechtsstaatliche Instrumente unterstützt wird, haben sich endlich gegen jene Gegenspieler durchgesetzt, die glauben, der Sport könne das Dopingproblem alleine in den Griff bekommen. Die aktuelle Diskussion um die Dopingvorwürfe in der Leichtathletik haben einmal mehr gezeigt, dass der Sport allein es eben nicht regeln kann. Im Gegenteil: Die jüngsten Berichte und Enthüllungen legen vielmehr offen, dass der Sport mit seinen eigenen Instrumenten bei der Bekämpfung des Dopings erkennbar überfordert ist.
Athleten müssen ihre Unschuld beweisen
Wie ist der Kampf gegen Doping im Sport geregelt? Es gilt die Beweislastumkehr: Diese dem Sport eigene Verfahrensweise bedeutet, dass die Athleten selbst nachweisen müssen, dass sie nicht gedopt haben – sie müssen also ihre Unschuld belegen. Damit kann der Sport schnell reagieren, wenn dem Athleten ein Dopingvergehen nachgewiesen wird. Die Wettkampfsperre folgt in der Regel umgehend, sie ist ein harter Einschnitt in die Karriere des Sportlers und kann für ihn zum Teil erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Sportgerichtsbarkeit ist unbestritten wichtig, sie soll und wird auch nach Inkrafttreten des Gesetzes bestehen bleiben. Aber sie überführt und bestraft bis auf wenige Ausnahmen eben nur jene Dopingsünder, denen Doping durch eine positive Probe nachgewiesen wurde. Dopingsubstanzen und -methoden sind jedoch mittlerweile so perfektioniert worden (man spricht bereits von Genmanipulation), dass der Nachweis eines Dopingverstoßes allein durch Blut- oder Urinproben zunehmend schwieriger wird. Es gibt andere Indikatoren, die die Wahrscheinlichkeit untermauern, dass ein Sportler zu unlauteren Mitteln gegriffen hat, und genau diesen Hinweisen muss nachgegangen werden können.
Null-Toleranz-Politik gegenüber Doping-Sündern
Wichtigstes Indiz für Dopingvergehen ist der Besitz von Dopingsubstanzen. Warum sollte ein Athlet Dopingmittel besitzen, wenn nicht zur unerlaubten Leistungssteigerung? Den Besitz auch geringer Mengen unter staatliche Strafe zu stellen, ist daher nur folgerichtig. Kernelement des geplanten Anti-Doping-Gesetzes soll daher die Einführung des strafbewehrten Verbots des Selbstdopings sein – und um sich dopen zu können, müssen zu irgendeinem Zeitpunkt der Erwerb und/oder der Besitz von Dopingmitteln stattgefunden haben. Es braucht diese echte Null-Toleranz-Politik, um nicht nur dem betrügenden Sportler auf die Schliche zu kommen, sondern um auch die Hintermänner, Trainer, Betreuer, Ärzte, Physiotherapeuten, ohne die moderne Dopingpraktiken nicht durchführbar sind, noch stärker in den Fokus staatlicher Ermittlungen zu rücken.
Es ist sicherlich illusorisch zu glauben, dass damit der Dopingsumpf vollumfänglich ausgetrocknet werden könnte. Dennoch: Das Gesetz wird abschreckend wirken und somit auch eine präventive Wirkung nicht verfehlen. Doping ist nicht nur eine Gefahr für den Sport. Doping rüttelt an den Fundamenten gesellschaftlicher Werte, die der Sport eigentlich vermitteln kann und soll: Fairplay, Respekt, Toleranz. Diese Werte gilt es zu bewahren. Daher brauchen wir zum Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler dieses Anti-Doping-Gesetz.
ist seit 1994 Bundestagsabgeordnete und seit 2009 Vorsitzende des Sportausschusses.