Weitere Corona-Maßnahmen fallen zum 1. März: Welche Regeln noch gelten
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Welche weiteren bundesweiten Corona-Schutzvorgaben sollen bereits zum 1. März anstatt zum 7. April enden?
Die Gesundheitsminister*innen von Bund und Ländern streichen die Masken- und Testpflichten für Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Bei Arzt-, Klinik- und Pflegeheimbesuchen muss jedoch weiter eine Maske getragen werden. "Wer Patienten oder Heimbewohner*innen besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Statement auf Twitter.
In welchen Bundesländern fiel zum Stichtag 2. Februar die Maskenpflicht im Nah- und Regionalverkehr?
In acht Bundesländern muss in Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs seit dem 2. Februar, keine Maske mehr getragen werden: in Brandenburg, Berlin, Bremen, Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.
In welchen Bundesländern wurde die Maskenpflicht im Nahverkehr bereits abgeschafft?
Während der Corona-Pandemie war ein Wort in aller Munde: Flickenteppich. Es bezeichnete die nicht immer einheitlichen Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Bei der Maskenpflicht ist es nun ähnlich – zumindest was das Datum betrifft, an dem die Maske schließlich fällt. Bayern war eines der ersten Bundesländer, die eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs beendeten: am 10. Dezember. Schneller war nur Sachsen-Anhalt: Hier mussten Nutzer*innen des ÖPNV bereits ab dem 8. Dezember keine Maske mehr tragen. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern folgten zum Jahreswechsel. Etwas später, am 16. Januar, änderte Sachsen seine Corona-Verordnung und beendete die Maskenpflicht. Ende Januar tat es Baden-Württemberg dem Freistaat gleich. In Hamburg und Nordrhein-Westfalen müssen Reisende seit dem 1. Februar keine medizinische Maske mehr tragen.
Muss im Fenverkehr noch eine Maske getragen werden?
Ursprünglich sollte das Tragen von FFP2-Masken im Fernverkehr bis zum 7. April Pflicht sein. Doch mittlerweile habe sich die Pandemie-Lage stabilisiert, sagte SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Nun fällt die Maskenpflicht wie schon im Nah-, auch im Fernverkehr zum 2. Februar. Lauterbach rät jedoch dazu, die Maske freiwiliig weiter zu tragen.
Wie verhält es sich mit den Corona-Regeln am Arbeitsplatz?
Die gesetzlichen Corona-Bestimmungen am Arbeitsplatz laufen zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht am 2. Februar aus. Bislang mussten Arbeitgeber*innen im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. „Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig“, erklärt SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung habe in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. „Dank der Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden.“
Gilt weiterhin eine Isolationspflicht?
Seit dem 13. Februar gilt in Brandenburg und Berlin keine Isolationspflicht mehr. Ebenso ist sie in Mecklenburg-Vorpommern weitesgehend aufgehoben und gilt nur noch in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Bereits im vergangenen Jahr fiel die Isolationspflicht in Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland weg. Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen folgten erst am 1. Februar. Sachsen-Anhalt, Bremen und Thüringen zogen einen Tag später nach. Der Freistaat Sachsen beendet die Isolationspflicht am 3. Februar.
Der Text wurde am 14. Februar aktualisiert.