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Was sich durch das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz ändert

Der Bundestag hat am Freitag das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz beschlossen. Was sich dadurch ändert und was Arbeitnehmer*innen davon haben: Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
von Kai Doering · 31. März 2021
Die Gründung und Arbeit von Betriesräten wird häufig erschwert. Das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz soll das ändern.
Die Gründung und Arbeit von Betriesräten wird häufig erschwert. Das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz soll das ändern.

Warum braucht Deutschland ein Betriebsräte-Modernisierungsgesetz?

Die Zusammenarbeit von Arbeitgeber*innen und Betriebsrat regelt seit fast 70 Jahren das Betriebsverfassungsgesetz. In dieser Zeit haben sich Anforderungen und Bedingungen dieser Zusammenarbeit verändert – nicht nur zum Guten. Immer weniger Betriebe haben überhaupt einen Betriebsrat. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind lediglich 41 Prozent der westdeutschen und 36 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat tätig. Wer einen Betriebsrat gründen will, gerät immer häufiger in Konflikt mit dem Arbeitgeber. Gleichzeitig wird betriebliche Weiterbildung immer wichtiger. Das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz soll das Betriebsverfassungsgesetz besser nach diesen Anforderungen ausrichten.

Wie soll das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz dabei helfen, neue Betriebsräte zu gründen?

In kleineren Betrieben mit wenigen Mitarbeiter*innen gilt schon heute ein vereinfachtes Verfahren für die Wahl von Betriebsräten. Es ist schneller und es sind weniger Formalitäten zu beachten. Dieses vereinfachte Verfahren sollen künftig deutlich mehr Beschäftigte und Betriebe (bis zu 200 Arbeitnehmer*innen statt bisher 100) nutzen können. Auch die Schwellen zur Aufstellung von Kandidierenden für den Betriebsrat werden gesenkt: So müssen in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten keine Stütz-Unterschriften mehr vorliegen, in Betrieben mit 20 bis 100 Beschäftigten reichen künftig schon zwei unterstützende Unterschriften. „Wir machen es damit leichter, Betriebsräte zu gründen und zu wählen“, sagt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, dazu.

Wie sollen Betriebsräte und Beschäftigte, die welche gründen wollen, besser geschützt werden?

Das ist ein zentraler Punkt des Betriebsräte-Modernisierungsgesetzes. „Wir wollen allen Mut machen, einen Betriebsrat zu gründen“, sagt deshalb auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Konkret sollen Initiator*innen für die Gründung eines Betriebsrats besser vor Kündigung geschützt werden. Künftig gilt der Kündigungsschutz für sechs Personen, wenn sie zu einer Wahlversammlung zur Wahl eines Betriebsrates einladen. Bisher gilt der Kündigungsschutz nur für drei Personen. Die Möglichkeiten, eine Betriebsratswahl anzufechten, werden dagegen eingeschränkt: Künftig soll die Wahl nicht mehr wegen Fehlern in der Wählerliste angefochten werden können, wenn wegen des Fehlers nicht zuvor Einspruch erhoben wurde. „Wir stärken den Beschäftigten den Rücken und bauen den Kündigungsschutz aus“, sagt Hubertus Heil dazu.

Und was hat das alles mit Modernisierung zu tun?

Eine ganze Menge. Das Gesetz soll nämlich nicht nur die Gründung von Betriebsräten erleichtern, sondern auch die Mitbestimmungsrechte bestehender Betriebsräte erweitern. „Betriebsräte sollen den Wandel der Arbeitswelt mitgestalten“, nennt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil seine Erwartungen. Dafür werden die Rechte der Betriebsräte bei der Weiterbildung von Mitarbeiter*innen gestärkt und das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung verbessert. Der Gesetzentwurf reagiert damit auch auf den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt. So wird klar geregelt, dass der Betriebsrat bei Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen und bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unverändert mitzubestimmen hat, auch wenn KI genutzt wird. „Wo die Belegschaft mitentscheidet, sind nicht nur die Arbeitsbedingungen besser, sondern auch die Arbeitsergebnisse und die Aufstellung für die Zukunft gelingt leichter“, stellt SPD-Fraktionsvize Katja Mast klar.

Wie sind die Reaktionen?

Durchweg positiv. Als „Meilenstein für mehr Mitbestimmung im Handwerk“ bezeichnet der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Robert Feiger das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz. Gerade in Kleinbetrieben schreckten Beschäftigte vor der Gründung eines Betriebsrats häufig zurück. „Mit dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Gesetz werden ihre Rechte deutlich gestärkt“, so Feiger. „Demokratie, Mitbestimmung, Schutz von Beschäftigten – all das leben Betriebsrätinnen und Betriebsräte jeden Tag. Dass sie und Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, nun gesetzlich mehr Schutz und Unterstützung erfahren sollen, begrüßt die IG Metall sehr“, sagt die Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft Christine Benner. Sie hätte sich allerdings noch einen umfassenderen Schutz für die Initiator*innen einer Betriebsratswahl gewünscht. „Wir werden genau beobachten, ob das Gesetz die mit ihm verbundenen Zielsetzungen in der Praxis erfüllt“, so Benner.

Wann soll das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz in Kraft treten?

Noch vor der Bundestagswahl Ende September 2021. Das war das erklärte Ziel der SPD. Mit dem Bundestagsbeschluss am Freitag wird es auch so kommen.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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