Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören
Thomas Koehler/photothek.net
Vielen Kindern in Deutschland geht es gut. Das muss so bleiben. Aber es haben noch nicht alle Kinder die gleichen Chancen ihre Rechte Realität werden zu lassen. Einige Beispiele: Kinder mit Behinderungen und Einschränkungen kämpfen immer wieder damit, ihnen zustehende Zugänge zu Bildung und Beteiligung auch zu erhalten. Das Recht auf eine eigene Identität und Selbstbestimmung ist für inter- oder transgeschlechtlich geborene Kinder kaum umsetzbar, solange Eltern oder Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit haben, irreversible Operationen an ihnen vorzunehmen oder im Falle von Trans*kindern diese zu verweigern.
Schutz und Bildung noch nicht für alle
Kinder mit Migrationsgeschichte in der Familie und Kinder aus armen Familien haben durch bewusste oder unbewusste und strukturelle Ausgrenzungsprozesse einen schweren Stand. Flüchtlingskindern bleiben ihre elementaren Rechte auf voll umfängliche Gesundheitsversorgung, Schutz und Bildung noch an vielen Stellen verwehrt.
Dies sind nur einige Szenarien, die deutlich machen, an welchen Stellen noch keine Rede davon sein kann, dass die UN-Kinderrechts-Charta in Deutschland vollumfassend umgesetzt ist.
Verbindlichkeit muss her
Kinder haben besondere Bedürfnisse nach Bildung, Gesundheit, Förderung, Schutz und Mitbestimmung. Gute Ansätze hierfür gibt es in zahlreichen Einrichtungen und Kommunen überall im Land. Doch Verbindlichkeit besteht hierfür bislang nicht.
Unsere Forderung: Kinderrechte müssen zu greifbaren Instrumenten in jeder Lebenssituation werden und gleichrangig neben anderen Grundrechten stehen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt und sind bindend für Gesetzgebung und Rechtsprechung. Kinder sind Träger von Grundrechten, die ihren Schutz für sie grundsätzlich natürlich ebenso wie für Erwachsene entfalten. Aber eben nur grundsätzlich.
Es geht nicht darum, Kinderrechte über andere Grundrechte zu stellen, sondern sie auf Augenhöhe mit dem Datenschutz, Postgeheimnis oder dem Erziehungsrecht der Eltern zu bringen.
Kindeswohl im Blick, auch beim Bau der Wohnsiedlung
„The best interest of the child“ muss zur Entscheidungsmaxime werden. Der Vorrang des Kindeswohls verdeutlicht die Verantwortung von Staat und Eltern, sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gegenüber Kindern an diesem zu orientieren. Dies bezieht sich auf Entscheidungen von Behörden bei der Planung von Wohnvierteln, beim Straßenbau oder der Ausgestaltung des Lehrplans und Entscheidungen der Eltern für eine bestimmte Schule oder Betreuungsform. Ebenso würde der Staat in die Pflicht genommen bezüglich seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und gleiche Entwicklungschancen.
Ein ausdrückliches Bekenntnis des Grundgesetztes zu den Kinderrechten ist als Signal an die gesamte Gesellschaft zu werten, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und an der Gesellschaft zu beteiligen.
Verankerung im Grundgesetz wäre viel mehr als ein Symbol
Dieser Schritt geht jedoch bei weitem über einen symbolischen Akt hinaus. Angesichts wachsender Kinderarmut und unterschiedlicher Bildungschancen ist es höchste Zeit dafür. Kinderrechte wären einklagbar. Auch müssten alle mit abnehmender Bedürftigkeit und wachsender Einsichtsfähigkeit Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligen werden.
Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist ein notwendiger und unerlässlicher Schritt zur Stärkung der Kinder. Dafür setzen wir uns, gemeinsam mit unserer Kinderministerin Manuela Schwesig als SPD-Bundestagsfraktion mit aller Kraft ein.
node:vw-infobox