Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören
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Die UN-Kinderrechtskonvention legte 1992 erstmals auf völkerrechtlicher Ebene rechtliche Standards für Kinder fest. Beim Festakt „25 Jahre Kinderrechtskonvention in Deutschland“ am Dienstag betonte Familienministerin Manuela Schwesig, Deutschland habe in dieser Hinsicht viel erreicht, dennoch sei es an der Zeit, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
Kinder schützen und fördern dauerhafte Aufgabe
Justizminister Heiko Maas schloss sich ihrer Forderung an. „Kinder sind Kinder und nicht kleine Erwachsene. Sie sind anderen Gefahren als Erwachsene ausgesetzt und haben deshalb auch andere Bedürfnisse“, sagte Maas.
Vier Punkte gelte es bei der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu beachten. Zunächst müsse klargestellt werden, dass Kinder eigene Rechte haben und der Staat diese fördern muss, so der Justizminister. Zweitens habe der Staat die Pflicht Kinder vor Gefahren und Gewalt zu schützen. Drittens müssten bei Entscheidungen des Staates die Interessen von Kindern berücksichtigt werden. Außerdem sollten bei Gesetzen von denen Kinder betroffen sind, sie auch im Vorfeld angehört werden.
Maas betonte: „Eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine große Hilfe. Dennoch reicht eine Verfassungsänderung nicht aus. Es kommt auch auf die Praxis an.“ Faire Löhne für die Eltern, eine Gesellschaft, in der alle Kinder Willkommen sind, gute Schulen und Kitas seien notwendig.
Es braucht eine Mehrheit im Bundesrat
Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sei keine Symbolpolitik, sagte Schwesig. Es gehe um konkrete Verbesserungen. Professor Jörg Maywald, von der National Coalition, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland einsetzt, vertrat die gleiche Ansicht: „Kinderrechte im Grundgesetz bewirken ein Umdenken und Veränderungen in der gesetzlichen Praxis.“ Auch Bedenken über eine mögliche Schwächung von Elternrechten entkräftete er. „In der Kinderrechtskonvention haben Eltern eine sehr starke Stellung. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert wären, hätte ich beispielsweise als Vater eine sehr viel stärkere Position dem Staat gegenüber“, erklärte Maywald.
Schwesig begrüßte die Bundesratsinitiative von NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Nun müsse nur der Bundesrat eine Mehrheit finden. Die CSU zeige sich in Bayern für die Initiative offen. Man müsse jetzt abwarten, wie sie sich endgültig positioniert. Sie betonte: „Wenn Heiko Maas und ich es alleine entscheiden könnten, würden wir die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz noch in dieser Legislaturperiode beschließen. Aber so funktioniert es in einer Demokratie nicht.“