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Warum die Mietpreisbremse wirkt – und jetzt verschärft wird

Die Mietpreisbremse war ein wichtiges Ziel der SPD in den Koalitionsverhandlungen mit der Union. Nun wird sie im Bundestag – wieder auf Druck der SPD – verlängert und verschärft. Doch die SPD-Fraktion will noch mehr.
von Eva Högl · 13. Februar 2020
Gegen steigende Mieten in den Metropolen: Die Mietpreisbremse wird auf Druck der SPD verlängert.
Gegen steigende Mieten in den Metropolen: Die Mietpreisbremse wird auf Druck der SPD verlängert.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht fest an der Seite der Mieter*innen. Deswegen hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2015 auf Betreiben der SPD die Mietpreisbremse eingeführt. Und die Mietpreisbremse wirkt. Das ist eine gute Nachricht für alle Mieter*innen. Denn überall dort, wo sie gilt, hat sich der Anstieg der Mieten verlangsamt. Dies belegt eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aus dem Jahr 2018.

Mietpreisbremse wirkt doppelt

Die Mietpreisbremse enthält zwei wesentliche Regelungen zum Schutz der Mieter*innen. Zum einen darf beim Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum, der in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete grundsätzlich um höchstens 10 Prozent übersteigen. Zum anderen gewährt die Mietpreisbremse Mieter*innen einen Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete gegenüber dem/der Vermieter*in.

Die Mietpreisbremse wirkt dabei in doppelter Hinsicht. Bei der Wiedervermietung von Wohnungen steigen Mieten nicht mehr unbegrenzt und zugleich wird der Anstieg ortsüblicher Vergleichsmieten begrenzt. Damit haben wir für die Mieter*innen ein wichtiges Instrument geschaffen, um gegen extreme Mietsteigerungen bei Neuverträgen vorzugehen.

Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025

Der Deutsche Bundestag befasst sich in dieser Sitzungswoche nun mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Diese Verlängerung ist notwendig, weil die Mietpreisbremse im Jahr 2015 nur befristet für fünf Jahre eingeführt wurde und ohne Verlängerung in einigen Bundesländern schon im Jahr 2020 auslaufen würde. Die Mietpreisbremse wird indes weiterhin dringend gebraucht. Denn die Probleme, die uns zu ihrer Einführung bewogen haben, existieren nach wie vor. Wiedervermietungsmieten steigen weiterhin an und die Kluft zwischen den Mieten in Bestandsmietverträgen und den aktuell geforderten Mieten bei einer Wiedervermietung besteht weiter.

Dies zeigt sich am Beispiel Berlins. Die Vergleichsmiete laut Berliner Mietspiegel aus dem Jahr 2018 beträgt 6,92 €/m². Die Angebotsmiete, also der Durchschnittspreis aus allen aktuell angebotenen Vergleichsobjekten, beläuft sich dagegen auf 9,49 €/m². Dies ergibt eine Abweichung von 2,57 €/m² bzw. horrenden 37 Prozent zu Lasten der Wohnungssuchenden. Auch in meinen Sprechstunden höre ich immer wieder von schwindelerregenden Miethöhen, die sich Mieter*innen oder Wohnungssuchende nicht mehr leisten können. Dadurch verändert sich die Sozialstruktur in unseren Kiezen. Familien, die in ihren Vierteln verwurzelt sind, können sich oft die Mieten geschweige denn einen Umzug innerhalb des Viertels nicht mehr leisten und werden verdrängt. Gegen diese Verdrängung müssen wir entschieden handeln. Genau deswegen wollen wir die Mietpreisbremse um fünf Jahre bis 31. Dezember 2025 verlängern.

Effektiverer Mieterschutz durch Verschärfung

Darüber hinaus wollen wir die Mietpreisbremse auch verschärfen und dadurch Mieter*innen noch effektiver schützen. Nach derzeitiger Rechtslage haben nämlich Mieter*innen bei einem Verstoß des/der Vermieters/in gegen die Mietpreisbremse zwar einen Rückzahlungsanspruch wegen der zu viel entrichteten Miete. Der Rückzahlungsanspruch erfasst aber nur die Mietzahlungen, die nach einer Rüge der Mieter*innen fällig werden. Im Ergebnis führt das oftmals dazu, dass Vermieter*innen die überzahlte Miete faktisch behalten darf und die Miete lediglich ab der Rüge der Mieter*innen senken muss. Das eröffnet Raum für Missbrauch, der von schwarzen Schafen unter den Vermieter*innen auch ausgenutzt wird.

Dem wollen wir einen Riegel vorschieben. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mieter*innen einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse zwar nach wie vor gegenüber dem Vermieter rügen müssen. Mieter*innen sollen aber fortan die gesamte ab Beginn des Mietverhältnisses zu viel gezahlte Miete zurückfordern können. Einzige Voraussetzung ist, dass Mieter*innen den Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb der ersten 30 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses rügen. Erfolgt die Rüge erst nach diesem Zeitraum, bleibt es bei der aktuellen Rechtslage. Diese neue Regelung ist ein scharfes Schwert für die Mieter*innen gegen überhöhte Mieten, denn die finanziellen Interessen des Vermieters werden im Falle eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse unmittelbar beeinträchtigt.

Die SPD-Fraktion macht weiter

Ich freue mich, dass es uns in der SPD-Bundestagsfraktion gelungen ist, unseren Koalitionspartner von der Notwendigkeit dieses Vorhabens zu überzeugen. Ich bin zuversichtlich, dass auch der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen und so grünes Licht für noch besseren Schutz von Mieter*innen geben wird. Und wir machen weiter! Wir wollen Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einschränken, das Recht der Eigenbedarfskündigungen überprüfen, die Qualität von Mietspiegeln sichern und eine Preisbremse für Gewerbemieten einführen.

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