Inland

Warum die Krankenkassenbeiträge gerechter geteilt werden müssen

In den kommenden Jahren werden die Gesundheitsausgaben weiter steigen. Ein Grund mehr, zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zur Krankenversicherung zurückzukehren.
von Vera Rosigkeit · 21. Januar 2016
Parität heißt, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.
Parität heißt, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

Schon im vergangenen Jahr wurde die Forderung nach einer Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge lauter. Der Grund: Mit dem 1. Januar 2016 stiegen die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung um durchschnittlich 1,2 Prozent. Nun hat die Chefin der gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, nachgelegt. Sie hält eine Verdopplung des Beitrages, der im Jahr 2015 noch bei 0,9 Prozent lag, auf 1,8 Prozent bis 2019 für möglich, sagte sie am Donnerstag im Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“.

Damit rückt die Frage einer gerechteren Aufteilung der steigenden Kosten zur Gesundheitsversorgung wieder in den Fokus. Schon im Dezember hatten SPD-Spitzenpolitikerinnen wie Generalsekretärin Katarina Barley und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine paritätische Aufteilung der Beiträge gefordert. Es könne nicht sein, dass allein die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge die Zeche zahlen müssten, so die Ansicht von Malu Dreyer. Für sie steht fest: „Damit muss Schluss sein. Die Beiträge müssen wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden.“

Zurück zur Parität

Tatsächlich wurden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bis 2005 je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Im Jahr 2005 wurden die Kassensätze zwar um 0,9 Prozent gesenkt, gleichzeitig mussten Versicherte jedoch einen Sonderbeitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent zahlen. Das Ergebnis sah dann so aus: Unterm Strich erhöhte sich dadurch für die versicherten Arbeitnehmer der Beitrag um 0,45 Prozent, für Arbeitgeber sank er um 0,45 Prozent.

2009 wurde ein allgemeiner Beitragssatz von zunächst 15,5 Prozent eingeführt. Gleichzeitig wurde der Anteil der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren. Der Anteil der Arbeitnehmer lag damit bei 8,2 Prozent. 2015 wurde der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent gesenkt, der zu gleichen Anteilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen ist. Gleichzeitig erhoben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der allein von den Arbeitnehmern getragen wird. Der Beitragssatz der Arbeitgeber ist dagegen auf 7,3 Prozent festgeschrieben.

Dreyer: Gerecht sieht anders aus

Mit einer Forderung zur Rückkehr zur Parität steht die SPD nicht alleine. Schon lange fordern etwa die Gewerkschaften, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen übernehmen sollen. Die Arbeitnehmer-Zusatzbeiträge seien inzwischen das einzige Ventil für die Krankenkassen, um den Kostendruck auszugleichen, sagt Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Auch sie befürchtet, dass die 2015 angekündigte und nun vollzogene Anhebung der Zusatzbeiträge nicht die letzte sein wird. Der DGB schätzt, dass die Kosten im Gesundheitsbereich bis 2019 um rund 3,5 Milliarden Euro steigen werden, so Buntenbach.

Für die kommenden Jahre rechnen die Experten mit weiter steigenden Beiträgen, wobei die Mehrbelastungen ausschließlich von den Mitgliedern getragen werden müssen, heißt es auch beim Verband der Ersatzkassen (vdek). Deshalb fordert die vdek, dass auch die Zusatzbeiträge – genauso wie der allgemeine Beitragssatz – zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen werden soll.

„Gerecht sieht anders aus“, sagt auch Malu Dreyer. Ende Dezember hat sie angekündigt, mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung eine entsprechende Initiative im Bundesrat einbringen zu wollen. So sollen die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf dasselbe Niveau gebracht werden.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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